Pebb§y in Insolvenzsachen

  • Hallo zusammen,

    kann mir jemand etwas zu den neuen Basiszahlen in Insolvenzsachen sagen?
    Ist es richtig, dass jetzt nur noch zwischen IK und IN unterschieden wird?
    Im Vergleich:

    alte Basiszahl (Minuten im Jahr)
    Insolvenzverfahren IN jur. P. 140
    Insolvenzverfahren IN nat. P. 93
    Verbraucherinsolvenzverfahren 60

    neue Basiszahl (Minuten im Jahr)
    Insolvenzverfahren IN jur. P. 119
    Insolvenzverfahren IN nat. P. 119
    Verbraucherinsolvenzverfahren 57


    Unterm Strich dürften wir uns jedoch nicht verschlechtern, weil wir (zumind. an unserem Gericht) deutlich mehr IN nat. P. als IN jur. P. haben. Unsere Belastung ist sogar geringfügig höher. NOCH...... Wenn der Trend jedoch umschlagen sollte (mehr IN jur. Personen), dürfte nach meiner Meinung die Basiszahl IN jur. P mit 119 Minuten im Jahr nicht ausreichend sein.

  • o gott, wenn ich diese Zahlen lese und meine Verfahren betrachte.... 119 Minuten für eine JP, lächerlich, ich hab Verfahren, da gehen alleine für die Vergütungsentscheidung und der Nichtabhilfe 1 Arbeitstag drauf. Das Prüfen der Schlussrechnung nochmal locker 2 Arbeitstage, das bei ner Konzerninsoslvenz mit 20 Operativgesellschaften macht 60 Arbeitstage aus, die restlichen Akten soll ich dann statistisch verklappen....
    119 Minuten für eine JP bedeudet, Gutachten nur noch querlesen, Bericht zur Gläubigerversammlung nur noch querlesen, bloß keinen Termn machen und bloß keine Fragen stellen Identifizierung von Anfechtungsansprüchen oder gesellschaftsrechtlichen Haftungsansprüchen sofort aus dem Gehirn meißeln) , Schlussrechnung über Nacht in den Schlussrechnugnsprüfungsschrank (zum Lesen des Prüfgutachtens hätte mensch sowieso keine Zeit); Vergütung immer antragsgemäß, im Falle von Rechtsbehelfen nicht mehr qualifizierte Nichtabhilfen formulieren...... eigentlich sollte die Insolvenzverfahren nicht mehr von der Justiz geführt werden....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • o gott, wenn ich diese Zahlen lese und meine Verfahren betrachte.... 119 Minuten für eine JP, lächerlich, ich hab Verfahren, da gehen alleine für die Vergütungsentscheidung und der Nichtabhilfe 1 Arbeitstag drauf. Das Prüfen der Schlussrechnung nochmal locker 2 Arbeitstage, das bei ner Konzerninsoslvenz mit 20 Operativgesellschaften macht 60 Arbeitstage aus, die restlichen Akten soll ich dann statistisch verklappen....
    119 Minuten für eine JP bedeudet, Gutachten nur noch querlesen, Bericht zur Gläubigerversammlung nur noch querlesen, bloß keinen Termn machen und bloß keine Fragen stellen Identifizierung von Anfechtungsansprüchen oder gesellschaftsrechtlichen Haftungsansprüchen sofort aus dem Gehirn meißeln) , Schlussrechnung über Nacht in den Schlussrechnugnsprüfungsschrank (zum Lesen des Prüfgutachtens hätte mensch sowieso keine Zeit); Vergütung immer antragsgemäß, im Falle von Rechtsbehelfen nicht mehr qualifizierte Nichtabhilfen formulieren...... eigentlich sollte die Insolvenzverfahren nicht mehr von der Justiz geführt werden....

    Def, da bin ganz bei dir!!!!
    In den Besonderheiten zur Auswertung (Gutachten Bl. 150) heißt es:
    Im Insolvenzbereich wurden keine rechnerischen Mengen ermittelt, sondern verschiedene (statistische) Mengen für die Laufbahngruppen zugrunde gelegt. Bei den Rechtspflegern waren die Bestände an eröffneten Insolvenzverfahren sowie die Restschuldbefreiungsverfahren von Belang.

    Die IN-jur.P können mit 119 Minuten nicht richtig gezählt sein. M.E. waren selbst 140 Min. jährlich zu wenig. Bei den IN nat. P und IK-Verfahren könnte der gebildete Durchschnittswert korrekt sein.
    Ein Beispiel zur IN jur.P liegt mir heute gerade zur Bearbeitung vor.

    Eröffnung 2004
    --> 11 Jahre x 119 Minuten =1309 Minuten
    1309 Minuten : 60 Minuten = 21,82 Stunden
    21,82 Stunden : 7 Stunden (meine Arbeitskraftanteil) = 3,12 Tage

    Für dieses Verfahren habe ich insgesamt also 3,12 Tage Zeit (bei 7 Stunden Arbeit tgl.; bei 8 Stunden wären es 2,73 Tage). Natürlich sind die 119 Minuten nur Durchschnittswerte, dennoch möchte ich veranschaulichen wie umfangreich große IN-Verfahren sein können:

    vorl.IV, Eröffnung 2004, 10 Bände, Betriebsfortführung, übertragene Sanierung, mehrere Gläubigerversammlungen, 3 Gläubigerausschussmitglieder, Akte war zweimal beim Schlussrechungsprüfer, weil es Differenzen gab; abgerechnete Stunden insgesamt: 61,25 Stunden, 13 Belegordner, mein Prüfvermerk SRL umfasst 3 Seiten, für den Vergütungsbeschluss habe ich 1 1/2 Tage gebraucht, Nichtabhilfebeschluss, Rücknahme der sofortigen Beschwerde, nun liegt mir die Akte zur Festsetzung der Vorschüsse für die Gläubigerausschussmitglieder vor- abgerechneter Stundensatz mal eben 180,00 €, Absetzungsbeschlusss folgt, dann wird der ST bestimmt und die Schlussverteilung an 106 Gläubiger geprüft.

    Jetzt frage ich mich, auf welche statistischen Werte wurde hier bitte schön zurückgegriffen??? Das ist doch lächerlich. Wie genau soll ich bitte schön prüfen???? Keine Termine, keine Fragen, antragsgemäße Festsetzung, keine qualifizierten Entscheidungen. Wozu sitze ich hier eigentlich noch?????

  • Man kann sich ja grundsätzlich über die Zahlen unterhalten, da bin ich ganz bei Euch. Aber doch nicht mit dem absoluten Ausnahmefall. Da musst Du dann natürlich auch die ganzen Komplementärs-GmbH etc. dagegen rechnen. Du kannst ja dann nicht mit DEM einen Fall kommen.

    Aber natürlich werden die, die bereits jetzt ein viel zu großes Pensum zu bearbeiten haben, die verloren gegangenen Minuten irgendwo erwirtschaften müssen. Und da bietet sich z.B. die Delegation der Schlussrechnung geradezu an, was ja eigentlich kontraproduktiv ist. Aber wie sagt man immer so schön: Man kann ja gerne gegen die Schwerkraft sein. Nur, sie ist nun mal da...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Aber wie sagt man immer so schön: Man kann ja gerne gegen die Schwerkraft sein. Nur, sie ist nun mal da...

    Ja Mosser, aber die Pebb§y Zahlen wurden von Menschen errechnet und wie sagt man so schön: Irren ist menschlich.

    Wenn die IN jur. P. unproblematisch sind und schnell durchlaufen zählen sie in der Statistik doch auch nur für eine kurze Zeit.

    z.B.
    2 Jahre IN jur. P.: 2 x 119 Minuten =238 Minuten : 60 = 4,00 Stunden für das gesamte Verfahren. Selbst wenn ich mir aus diesem Verfahren 1 - 2 Stunden anspare, reicht das trotzdem nicht für die größeren IN-Verfahren jur.P. .
    Und ehrlich gesagt habe ich selten IN Verfahren jur.P. die unproblematisch und schnell durchlaufen.

    Einmal editiert, zuletzt von Manja (1. September 2015 um 10:39)

  • Versteht mich bitte nicht falsch. Ich möchte hier keinen angreifen.
    Ich bin nur der Meinung, dass ein Ausgleich der schwierigen IN jur.P mit leichten IN jur..P. nicht die erforderliche Zeit bringt.
    In der Praxis sieht es doch viel zu oft so aus:
    Man spart an der Qualität: Berichte werden überflogen, es erfolgen kaum Nachfragen bei den Berichten, SRL werden stichprobenartig geprüft, Schlussverteilungen werden oberflächlich geprüft, pfändbare Beträge werden nicht überprüft, Vergütungen werden antragsgemäß festgesetzt (bei viel zu hohen Zuschlägen) usw. .

    Solange das so bleibt wird sich auch nichts ändern. Die Insolvenzrechtspfleger-Lobby ist doch viel zu klein. Und die Insolvenzverwalter haben auch kein Interesse daran, dass wir mehr Zeit zum prüfen haben.

  • äh, aber das mit der Statistik ist irgendwie total lustig. Hab grad drei Stunden an der "Vorbereitung" einer Vergütungsentscheidung gesessen (also ich meine jetzt wirklich bis etwa 22.20); würde ich sowas während der Dienstzeit machen und dann auch noch mal eben gewissenhaft die Schlussrechnung in diesem Verfahren prüfen, oki, 2 Wochen bitte allen Zutrag irgendwo stapeln, kommt statistisch zwar hin, gibt aber schon ein logistisches Problem.

    Hierzu mal mein Lieblingsautor:

    Logik: die Kunst, in strenger Übereinstimmung mit den Grenzen und Schwächen des menschlichen Unverstandes zu denken und zu schlußfolgern.
    Obersatz: Sechzig Leute können eine Arbeit sechzigmal so schnell verrichten wie ein einzelner;
    Untersatz: Einer kann ein Loch in sechzig Sekunden graben;
    Schluß: Sechzig Leute können ein Loch in einer Sekunde graben.
    Das kann als arithmetischer Syllogismus bezeichnet werden, in dem wir durch die Kombination von Logik und Mathematik eine doppelte Gewißheit erlangen und somit doppelten Nutzen davontragen.

    Da das Verstehen von Ironie zunehmend nachlässt, gibt es offenbar hochintelligente Leute, die diesem Syllogismus folgen und sich auf den Wegen der Logik zu bewegen glauben......

    Die Justiz will wohl auch diesen Weg gehen, wie er ja schon bei Stromanbietern und Telekommunikationsanbietern geht: es rufen 2400 Leute täglich bei der hotline an, macht pro Stunde 100 Anrufer. Wir haben 100 Mitarbeiter im call-center, also widmen wir dem Kunden jeweils eine Stunde Zeit. Da aber statistisch jeder Kunde etwa 30 Minuten in der Warteschleife hängt, widmen wir dem Kunden 1 1/1 Stunden Zeit, und so weiter und so weiter....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
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  • Aber wie sagt man immer so schön: Man kann ja gerne gegen die Schwerkraft sein. Nur, sie ist nun mal da...

    Ja Mosser, aber die Pebb§y Zahlen wurden von Menschen errechnet und wie sagt man so schön: Irren ist menschlich.

    Wenn die IN jur. P. unproblematisch sind und schnell durchlaufen zählen sie in der Statistik doch auch nur für eine kurze Zeit.

    z.B.
    2 Jahre IN jur. P.: 2 x 119 Minuten =238 Minuten : 60 = 4,00 Stunden für das gesamte Verfahren. Selbst wenn ich mir aus diesem Verfahren 1 - 2 Stunden anspare, reicht das trotzdem nicht für die größeren IN-Verfahren jur.P. .
    Und ehrlich gesagt habe ich selten IN Verfahren jur.P. die unproblematisch und schnell durchlaufen.

    Tja, aber was willste machen? Ich wollte damit ja nur sagen, dass die Zahlen nun mal in der Welt sind und niemanden interessiert, ob sie richtig oder falsch sind. Wir werden uns mit denen arrangieren müssen. Anderen geht es ja auch nicht besser, siehe nur Betreuung oder Zwangsversteigerung.

    Wenn Du natürlich nur problematische Fälle hast, ist das bitter, aber sicherlich bundesweit die Ausnahme. Und Statistik erfasst nun mal meistens nicht die Ausnahmen. man hat bei der Zählung - soweit ich das weiß - Ausreißergerichte aus der Bewertung herausgenommen. Meines Wissens war das z.B. das AG Hannover. Allerdings hat man wohl auch die Gerichte aus - ich meine Mecklenburg-V. - herausgenommen, die statistisch ein IK-Verfahren in 3 Minuten pro Jahr o.ä. bearbeiten nicht berücksichtigt.

    Du darfst aber auch nicht vergessen, dass diese Zahlen eben nicht dazu dienen, das Pensum des einzelnen Rechtspfleger ins Verhältnis zu setzen oder gar zu berechnen, sondern sie dienen einer vergleichbaren Besetzung der AG'e und LG'e. Und dann spielt es eigentlich aus keine Rolle, weil dann jedes (Inso-)Gericht der gleichen Problematik ausgesetzt ist. Das Problem ist aber leider, dass tatsächlich jeder nun auf Grund der Pebb§y-Zahlen sein Pensum zählt und meint, das könne ja so nicht angehen.

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  • Das Problem ist aber leider, dass tatsächlich jeder nun auf Grund der Pebb§y-Zahlen sein Pensum zählt und meint, das könne ja so nicht angehen.

    Mir scheint als Fachfremder , dass die tatsächliche Arbeitsbelastung und der Pebb§y-Deckungsgrad gerade bei Inso am weitesten auseinanderläuft.
    Tatsächlich bräuchten die Kollegen "gefühlt" hier eine Stelle mehr , nach ( neuem ! ) Pebb§y müsste man ihnen aber eine halbe Stelle abziehen und zwar zugunsten des Betreuungsgerichtes:teufel:
    Mich dünkt , dass bei Inso die Ausreißerverfahren den Laden am stärksten zum Absaufen bringen.


  • Das Problem ist aber leider, dass tatsächlich jeder nun auf Grund der Pebb§y-Zahlen sein Pensum zählt und meint, das könne ja so nicht angehen.

    Mir scheint als Fachfremder , dass die tatsächliche Arbeitsbelastung und der Pebb§y-Deckungsgrad gerade bei Inso am weitesten auseinanderläuft.
    Tatsächlich bräuchten die Kollegen "gefühlt" hier eine Stelle mehr , nach ( neuem ! ) Pebb§y müsste man ihnen aber eine halbe Stelle abziehen und zwar zugunsten des Betreuungsgerichtes:teufel:
    Mich dünkt , dass bei Inso die Ausreißerverfahren den Laden am stärksten zum Absaufen bringen.

    Hmm, aus den nackten Zahlen ergibt sich das aber nicht. Soweit ich das gesehen habe, sinkt die Minutenzahl in Betreuungsverfahren von 110 auf 92. In Insolvenzverfahren zwar bei IN jur.Pers. von 140 auf 119 oder 113. dafür steigt sie aber bei den IN nat. Pers. von um die 90 auf ebenfalls 119 oder 113. Das mag ja interne Gründe im Gericht geben, aber die Pebb§y-Grundzahlen sind dafür keine gute Begründung.

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  • Betreuung war hier schon immer unterbesetzt; im Rahmen der Binnenverteilung zugunsten von anderen Abteilungen.
    Betreuung bleibt auch mit neuem Pebb§y unterbesetzt, sodass Pebb§y schon irgendwie zum Tragen kommt.;)
    Wenn eine Abteilung nach neuer "Zählung" unterbesetzt bleibt und eine andere dies nicht mehr ist, sollte sich das nicht "irgendwie" auf den GVP auswirken ?
    Ansonsten steht es mir nicht zu , Euren Fred für was anderes kapern zu wollen.
    Mir gings mehr darum, darzustellen , dass bei Inso offenbar zwischen " Soll" und "Ist" allgemein wohl am meisten Abweichung liegt.

  • Betreuung war hier schon immer unterbesetzt; im Rahmen der Binnenverteilung zugunsten von anderen Abteilungen.
    Betreuung bleibt auch mit neuem Pebb§y unterbesetzt, sodass Pebb§y schon irgendwie zum Tragen kommt.;)
    Wenn eine Abteilung nach neuer "Zählung" unterbesetzt bleibt und eine andere dies nicht mehr ist, sollte sich das nicht "irgendwie" auf den GVP auswirken ?
    Ansonsten steht es mir nicht zu , Euren Fred für was anderes kapern zu wollen.
    Mir gings mehr darum, darzustellen , dass bei Inso offenbar zwischen " Soll" und "Ist" allgemein wohl am meisten Abweichung liegt.

    Kein Problem, habe ich nicht als "kapern" empfunden ;). Ist ja auch sehr interessant, wie in Gerichten so mit den zahlen umgegangen wird ;). Auch bei uns...

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  • ...

    Du darfst aber auch nicht vergessen, dass diese Zahlen eben nicht dazu dienen, das Pensum des einzelnen Rechtspfleger ins Verhältnis zu setzen oder gar zu berechnen, sondern sie dienen einer vergleichbaren Besetzung der AG'e und LG'e. Und dann spielt es eigentlich aus keine Rolle, weil dann jedes (Inso-)Gericht der gleichen Problematik ausgesetzt ist. Das Problem ist aber leider, dass tatsächlich jeder nun auf Grund der Pebb§y-Zahlen sein Pensum zählt und meint, das könne ja so nicht angehen.

    Meines Wissens hat das LG Saarbrücken auf der Basis der Pebbsy-Zahlen mit bestimmten Modifikationen eine richterliche Geschäftsverteilung entwickelt. Da gab es vor einer Weile mal einen Aufsatz dazu, soll sich in der Praxis bewährt haben, zumindest sollen die internen "Verteilungskämpfe" deutlich abgenommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Tja, aber was willste machen? Ich wollte damit ja nur sagen, dass die Zahlen nun mal in der Welt sind und niemanden interessiert, ob sie richtig oder falsch sind. Wir werden uns mit denen arrangieren müssen. Anderen geht es ja auch nicht besser, siehe nur Betreuung oder Zwangsversteigerung.

    Wenn Du natürlich nur problematische Fälle hast, ist das bitter, aber sicherlich bundesweit die Ausnahme. Und Statistik erfasst nun mal meistens nicht die Ausnahmen. man hat bei der Zählung - soweit ich das weiß - Ausreißergerichte aus der Bewertung herausgenommen. Meines Wissens war das z.B. das AG Hannover. Allerdings hat man wohl auch die Gerichte aus - ich meine Mecklenburg-V. - herausgenommen, die statistisch ein IK-Verfahren in 3 Minuten pro Jahr o.ä. bearbeiten nicht berücksichtigt.

    Du darfst aber auch nicht vergessen, dass diese Zahlen eben nicht dazu dienen, das Pensum des einzelnen Rechtspfleger ins Verhältnis zu setzen oder gar zu berechnen, sondern sie dienen einer vergleichbaren Besetzung der AG'e und LG'e. Und dann spielt es eigentlich aus keine Rolle, weil dann jedes (Inso-)Gericht der gleichen Problematik ausgesetzt ist. Das Problem ist aber leider, dass tatsächlich jeder nun auf Grund der Pebb§y-Zahlen sein Pensum zählt und meint, das könne ja so nicht angehen.

    Die Umsetzung von Pebbsy ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Bei uns wird es 1 zu 1 umgesetzt. Ungerechtigkeit entsteht spätestens mit Einführung der Vertrauensarbeitszeit.... Einige Dinge sind objektiv. Meine subjektive Erfahrung ist jedoch, dass Betreung und ZVG im Vergleich zu Inso gut zählen. In diesen Dezernaten waren ich und meine Kollegen immer tagfertig. Jetzt bin ich nicht mehr tagfertig. Und meine Kollegen übrigens auch nicht. Es sind die großen Verfahren, die dir die Zeit stehlen. Im Schnitt habe ich 2 größere Schlussberichte im Monat. Mit größer meine ich zwei Ordner. Da ich nicht stichprobenartig prüfe, brauche ich mit Vergügungsfestsetzung ca.1- 2Tage pro Akte. Das ist laut Pebbsy aber deutlich zu viel Zeit... Ich müsste also schneller prüfen. Wohl stichprobenartig.... Darf mir das Pebbsy vorschreiben? Ein klares Nein!!!
    Mosser, wieviele größere Schlussberichte hast du im Monat und wie umfangreich prüfst du?

  • Tja, aber was willste machen? Ich wollte damit ja nur sagen, dass die Zahlen nun mal in der Welt sind und niemanden interessiert, ob sie richtig oder falsch sind. Wir werden uns mit denen arrangieren müssen. Anderen geht es ja auch nicht besser, siehe nur Betreuung oder Zwangsversteigerung.

    Wenn Du natürlich nur problematische Fälle hast, ist das bitter, aber sicherlich bundesweit die Ausnahme. Und Statistik erfasst nun mal meistens nicht die Ausnahmen. man hat bei der Zählung - soweit ich das weiß - Ausreißergerichte aus der Bewertung herausgenommen. Meines Wissens war das z.B. das AG Hannover. Allerdings hat man wohl auch die Gerichte aus - ich meine Mecklenburg-V. - herausgenommen, die statistisch ein IK-Verfahren in 3 Minuten pro Jahr o.ä. bearbeiten nicht berücksichtigt.

    Du darfst aber auch nicht vergessen, dass diese Zahlen eben nicht dazu dienen, das Pensum des einzelnen Rechtspfleger ins Verhältnis zu setzen oder gar zu berechnen, sondern sie dienen einer vergleichbaren Besetzung der AG'e und LG'e. Und dann spielt es eigentlich aus keine Rolle, weil dann jedes (Inso-)Gericht der gleichen Problematik ausgesetzt ist. Das Problem ist aber leider, dass tatsächlich jeder nun auf Grund der Pebb§y-Zahlen sein Pensum zählt und meint, das könne ja so nicht angehen.

    Die Umsetzung von Pebbsy ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Bei uns wird es 1 zu 1 umgesetzt. Ungerechtigkeit entsteht spätestens mit Einführung der Vertrauensarbeitszeit.... Einige Dinge sind objektiv. Meine subjektive Erfahrung ist jedoch, dass Betreung und ZVG im Vergleich zu Inso gut zählen. In diesen Dezernaten waren ich und meine Kollegen immer tagfertig. Jetzt bin ich nicht mehr tagfertig. Und meine Kollegen übrigens auch nicht. Es sind die großen Verfahren, die dir die Zeit stehlen. Im Schnitt habe ich 2 größere Schlussberichte im Monat. Mit größer meine ich zwei Ordner. Da ich nicht stichprobenartig prüfe, brauche ich mit Vergügungsfestsetzung ca.1- 2Tage pro Akte. Das ist laut Pebbsy aber deutlich zu viel Zeit... Ich müsste also schneller prüfen. Wohl stichprobenartig.... Darf mir das Pebbsy vorschreiben? Ein klares Nein!!!
    Mosser, wieviele größere Schlussberichte hast du im Monat und wie umfangreich prüfst du?

    Das ist natürlich witzig, dass Gerichte das immer wieder so machen. Zumal es für einige Bereiche ja gar keine Zahlen gibt. Aber diese Diskussionen/Probleme etc. haben wir auch immer wieder.

    Bei mir geht's. Ich habe den deutlich größten Teil an IN-Verfahren. Bis jetzt prüfe ich den Großteil der Schlussrechnungen selbst. Im Moment habe ich hier 4 größere liegen und hangele mich da von einer zur nächsten. Die kosten natürlich richtig Zeit. Wie umfangreich ich prüfe? Da sage ich mal, das kommt darauf an. Hauptaugenmerk liegt bei mir mittlerweile auf den Masseverbindlichkeiten. Bei den Einnahmen gleiche ich eigentlich immer ab, ob alles wie auch immer verwertet wurde.
    Aber klar, wenn Pebb$y (Dollarzeichen hat sein Sinn ;)) mir weniger Minuten gibt, werde ich die irgendwo herausholen. Und sei es dann dadurch, dass ich eher einmal mehr einen SV beauftrage. Aber im Moment ist es bei uns auch sehr ruhig, so dass man die durchaus prüfen kann.

    Ach so, vergessen. das kommt natürlich darauf an, aber im Grundsatz prüfe ich immer stichprobenartig. Nur wenn was auffällt, wird's intensiver.

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    Du darfst aber auch nicht vergessen, dass diese Zahlen eben nicht dazu dienen, das Pensum des einzelnen Rechtspfleger ins Verhältnis zu setzen oder gar zu berechnen, sondern sie dienen einer vergleichbaren Besetzung der AG'e und LG'e. Und dann spielt es eigentlich aus keine Rolle, weil dann jedes (Inso-)Gericht der gleichen Problematik ausgesetzt ist. Das Problem ist aber leider, dass tatsächlich jeder nun auf Grund der Pebb§y-Zahlen sein Pensum zählt und meint, das könne ja so nicht angehen.

    Meines Wissens hat das LG Saarbrücken auf der Basis der Pebbsy-Zahlen mit bestimmten Modifikationen eine richterliche Geschäftsverteilung entwickelt. Da gab es vor einer Weile mal einen Aufsatz dazu, soll sich in der Praxis bewährt haben, zumindest sollen die internen "Verteilungskämpfe" deutlich abgenommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Das hört sich ja wirklich interessant an. Du hast da aber nix genaueres oder ? Ich bin da immer sehr interessiert. Und gerade der Bereich wird von den Ministerien und den Verwaltungen ja völlig stiefmütterlich behandelt. Gerechtigkeit gibt es nicht, aber es wäre schön, wenn man irgendwie ein Verteilungsmodi hinbekommt, mit dem der Großteil leben kann und der halbwegs nachvollziehbar ist.

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  • Wirtschaftsprüfer prüfen auch nur Stichproben.

    Wieso noch ein mehrseitiger Prüfungsvermerk geschrieben wird, wenn die Akte mit Schlussrechnung beim Rechnungsprüfer war, erschließt sich mir nicht.

    Abgesehen von § 78 InsO gibt es im Zusammenhang mit Berichts- und Prüfungstermin keinerlei Entscheidungskompetenz und -zuständigkeit des Rechtspflegers.

    Außerdem kommt noch die „Gegenfinanzierung“ durch die Fülle masseloser Verfahren hinzu.

  • Wirtschaftsprüfer prüfen auch nur Stichproben.

    Kommt darauf an, wie die Stichproben ausfallen ;)...

    Wieso noch ein mehrseitiger Prüfungsvermerk geschrieben wird, wenn die Akte mit Schlussrechnung beim Rechnungsprüfer war, erschließt sich mir nicht.

    Nun, die Entscheidung bleibt ja beim Kollegen, der Sachverständige ist ja bloß der "Hilfsbeamte". Auch die Prüfungsverantwortung verbleibt letztlich. Da mögen dann vielleicht einige trotzdem sehr viel schreiben. Wobei, wenn die nicht mal dem SV trauen, den sie selber eingesetzt haben ;)...

    Abgesehen von § 78 InsO gibt es im Zusammenhang mit Berichts- und Prüfungstermin keinerlei Entscheidungskompetenz und -zuständigkeit des Rechtspflegers.

    Naja, das weitaus umfangreichere Thema sind ja die Stimmrechte. Da bereitet man sich ja gerne auf Eventualitäten vor.

    Außerdem kommt noch die „Gegenfinanzierung“ durch die Fülle masseloser Verfahren hinzu.

    Das stimmt allerdings. Deshalb sind die ja wahrscheinlich auch in irgendeinem Bundesland auf Durchschnittswerte von 2 Minuten pro Verfahren o.ä. gekommen. Schon die Akte aus dem Fach nehmen, das Verfahren im PC aufrufen, den Vordruck Eröffnungsverfügung aufrufen, Text bereinigen, ausdrucken und in die Akte legen, dauert bei mir quälend länger. so wäre ich persönlich für das Bundesland jedenfalls zu langsam und müsste da wohl andere Sachen "bearbeiten" (oder wie man das dann nennt) ;). Aber vielleicht hat da auch bereits ein großer Konzern den elektronischen Rechtspfleger im Testbereich. Wo es doch selbstfahrende Autos gibt, müsste es doch auch den Computer-Rpfl geben.

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  • Soll ich das jetzt wirklich ernst nehmen????
    Du weißt schon, dass du bei einer stichprobenartigen Prüfung spätestens dann alles prüfen musst wenn du Fehler findest.
    Schlussrechnungsprüfer prüfen in extremen Ausnahmefällen stichprobenartig. Ansonsten wird nicht stichprobenartig geprüft, zumindestens bei mir. Ein Blick auf die abgerechneten Stunden sagt dir auch etwas über den Umfang der Prüfung. Habe gerade ein Gutachten auf dem Tisch- 5 Bände, 5 Belegordner, 22 Stunden. Das ist in Ordnung. Bei mir wäre die Stundenanzahl für die Prüfung der SRL nach Pebbsy jedoch nicht i.O. . Stimmt, ich soll ja gegenrechnen.
    Die Gegenfinanzierung mit masselosen IK-Verfahren scheint zumind. nach Pebbsy jedoch nicht angedacht zu sein, da Pebbsy zwischen IN und IK unterscheidet. Das heißt ich kann nach Pebbsy bestenfalls die IN-Verfahren jur.P mit den IN-Verfahren nat.P. gegenrechnen. Wahrscheinlich geht es den IN nat.P. in meinem Bundesland jedoch noch zu gut, denn ein bisschen Masse ist meistens bei INnat.P. vorhanden. Ja, vielleicht arbeiten meine Verwalter auch zu gut. Wer weiß....
    Ich könnte bestenfalls mit masselosen IK-Verfahren gegenrechnen. Dann frage ich mich aber, wieso wird bei Pebbsy zwischen IK und IN-Verfahren unterschieden. Ja, selbst die evtl. kommende Dienstpostenbewertung unterscheidet zwischen IN und IK Verfahren. Warum bloß? Weil es m.E. ein Unterschied wie Tag und Nacht ist- auch die Prüfung der Schlussrechnungslegung.

  • Achso, das wichtigste habe ich ja noch vergessen:
    Auch bei einem Gutachten sollte man einen Prüfvermerk machen. Genauso muss man sich seine eigenen Gedanken bei der Vergütungsfestsetzung machen.

    Ok, vielleicht ist der Prüfvermerk in den seltesten Fällen mehrseitig. Vorkommen tut es jedenfalls und das hat rein gar nichts damit zu tun, dass man den Sachverständigen nicht traut. Schon mal was von Haftung gehört? Letztendlich ist es das Gericht, welches den Prüfungsautrag hat.

    Das Thema Pebbsy ist ein absolutes Reizthema für mich und ich finde es schade, dass so wenige InsO-Rpfl. hier rein schreiben.

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