Todeserklärung allgemeine Verschollenheit

  • Hallöchen zusammen, seid gestern habe ich die Ehre in Urkundssachen tätig zu sein und natürlich kommt auch gleich die erste Akte, die mir Kopfzerbrechen bereitet.

    Folgender Fall:
    Der Vermisste ist bei einem Urlaub im März 2005 von einem Sparziergang nicht zurückgekehrt. Er wurde vermisst gemeldet und bislang ist er auch nicht wieder aufgetaucht. Nun beantragt die Ehefrau des Vermissten diesen für tot zu erklären.

    Bei uns lagen bislang noch keine bekannten Fälle einer allgemeinen Verschollenheit vor; meist kam Kriegsverschollenheit vor, wofür ich einen ungefähren Fahrplan hätte.


    Nun meine Frage:

    Wie muss ich beginnen? Wen muss ich anschreiben? Was ist zu beachten?

    Vielen Dank schon im Voraus :)

    Edit:
    Aus Bereich Hinterlegung hierhin verschoben.
    Ulf, Admin

  • Was spricht denn dafür, dass er verstorben ist (hat er Selbstmordabsichten geäußert, einen Abschiedsbrief hinterlassen oder gibt es Hinweise auf ein Verbrechen?) und sich nicht bloß absetzen wollte? Hast du die Ermittlungsakten der Polizei schon einsehen können? Was trägt die Ehefrau vor?

  • Dafür spricht, dass er seit über 10 Jahren unbekannten Aufenthalts ist und vermutlich bei seinem Spaziergang ertrunken ist (Spaziergang mit Skiern über Eis; Eis vermutlich gebrochen; alles rein spekulativ). Ermittlungen der ausländischen Polizeibehörde verliefen negativ. Bei der Polizei in Deutschland wurde lediglich eine Vermisstenanzeige aufgenommen. Weitere Anhaltspunkte sind nicht gegeben.

  • Dafür spricht, dass er seit über 10 Jahren unbekannten Aufenthalts ist und vermutlich bei seinem Spaziergang ertrunken ist (Spaziergang mit Skiern über Eis; Eis vermutlich gebrochen; alles rein spekulativ). Ermittlungen der ausländischen Polizeibehörde verliefen negativ. Bei der Polizei in Deutschland wurde lediglich eine Vermisstenanzeige aufgenommen. Weitere Anhaltspunkte sind nicht gegeben.


    Ok, aus deiner ersten SV-Darstellung ging nicht klar hervor, dass "nicht wieder aufgetaucht" wörtlich gemeint war .....:teufel:

  • Spaß beiseite:

    Ich würde die Ermittlungsakten der Polizei anfordern und danach entscheiden, ob das Todeserklärungsverfahren durchgeführt werden kann. Hat die Ehefrauen Abschriften der Vermisstenmeldung im Ausland? Falls ja, würde ich sie mir vorlegen lassen.

    Eine Musterverfügung kann ich dir per PN übersenden, wenn du sie brauchst.

  • Also ich hatte gerade auch einen Fall, bei dem eine Frau seit über 10 Jahren vermisst und davon ausgegangen wird (auch von der StA), dass sie, wenn sie noch leben würde sich gemeldet hätte. Eine Einsichtnahme in die Ermittlungsakte hat auch nichts anderes ergeben. Die Angehörigen haben bestätigt, dass sie ernsthafte Zweifel an dem "Fortleben" haben. Dies hat die StA mir schriftlich aus ihrer Ermittlungssicht ebenfalls bestätigt.

    Als Zeitpunkt des Todes ist gem. §§ 9 und 3 VerschG nach meiner Meinung dann das Ende des 5. Jahres seit der letzten Nachricht (hier = Verschollenheit) festzustellen. Die Todeserklärung selbst kann aber erst beantragt werden, wenn zehn Jahre seit der letzten Nachricht vergangen sind, bei über achtzig Jährigen 5 Jahre seit Verschollenheit.

    Die Voraussetzungen lagen bei mir vor.

    www

  • Die Ermittlungsakten könnte ich mir zwar anfordern, allerdings werde ich sie nicht lesen können, da mein Vermisster im Urlaub in Schweden verschwunden ist (hatte ich noch gar nicht erwähnt :daemlich) ... das wird mir also auch nicht wirklich weiterhelfen...die deutsche Ermittlungsakte enthält nur die Vermisstenanzeige der Frau - mehr leider nicht - :gruebel:

  • Zur Not würde ich das übersetzen lassen. Es gibt auch nur wenig Rechtssprechung zur Verschollenheit. Die besagt aber das im Endeffekt "ernstliche Zweifel am Fortleben" bestehen müssen. Von daher würde ich alles ermitteln was möglich ist.

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