Anspruch auf Aufwandsentschädigung vererbbar?

  • Die neue Betreuerin, die gleichzeitig Tochter und Erbin der verstorbenen Betreuerin ist, macht deren Anspruch auf Aufwandsentschädigung geltend. Hatte so einen Fall noch nie und bin jetzt etwas ratlos, ob dies so möglich ist :gruebel:. In der Kommentierung bin ich leider bislang nicht fündig geworden.

  • Vererbbar. Ist eine Forderung, die in den Nachlass fällt.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ich hänge mich mal hier noch dran.
    Spielt es eine Rolle, ob die Aufwandsentschädigung noch durch den Betreuer beantragt wurde, oder ob erst der Erbe des Betreuers den Antrag auf Aufwandsentschädigung stellt?

  • Nein.
    Aus meiner Sicht hat sie eindeutig einen Anspruch. Als Rechtsnachfolger (Erbin) der verstorbenen Betreuerin. Die Aufwandspauschale stand der verstorbenen Betreuerin (zumindest anteilig) zu. Die Geltendmachung und Durchsetzung der Forderung geht auf den/die Rechtsnachfolger über.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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