Hallo zusammen,
mir liegt hier eine Akte vor, aus welcher klar hervorgeht dass die Beklagte in A wohnt, welches innerhalb von unserem LG-Bezirk, ca. 10km weg vom Gericht wohnt.
Zustellungen sind alle an die Anschrift erfolgt- alles gut.
Nun macht der Anwalt im Kostenfestsetzungsverfahren Reisekosten für die Beklagte aus Neuseeland in Höhe von 1500€ geltend, da sie dort wohl seit über 30 Jahren wohnhaft ist.
Die Anschrift wurde seitens der Beklagten nie richtiggestellt, auch nicht im mündlichen Verhandlungstermin.
Die Zustellungen sind an eine Anschrift erfolgt, an der wohl Verwandtschaft der Beklagten wohnt, die dann die Post weiterleitet.
So nun frage ich mich, ob zuerst mal das Rubrum zu berichtigen ist, da die Dame ja nicht in A, sondern in Neuseeland wohnt und wie ich das hinsichtlich der Reisekosten handhaben soll, da das persönliche Erscheinen zum Termin mit Vorbehalt " wenn möglich zu erscheinen" angeordnet wurde- unserem Richter war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass die Dame in Neuseeland wohnt, meinte aber er hätte die Anordnung wohl auch dann so getroffen...