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Ich habe ein Grundbuchblatt mit 29 Miteigentümern . Ein Miteigentümer hatte ursprünglich einen Anteil von 15/65, der unbelastet war. Dann hat er einen weiteren Anteil von 4/65 erworben, der mit einer Grundschuld belastet war. Bei der Eigentumsumschreibung wurde dann bei der Grundschuld in der Veränderungsspalte vermerkt, dass der erworbene und früher bereits belastete 4/65 Anteil belastet ist. Nun verkauft er von seinen früheren 15/65 unbelasteten Anteilen einen 5/65 Anteil. Der Notar weist bei dem Umschreibungsantrag darauf hin, dass der veräußerte Anteil nicht mit der Grundschuld belastet ist. Reicht der Klarstellungsvermerk bzgl. des Belastungsgegenstandes aus oder sollte ich vielleicht sicherheitshalber einen "Negativermerk " eintragen, dass der nun veräußerte Miteigentumsanteil nicht mit der Grundschuld belastet ist. Wie seht ihr das ?