Natürlich darf man das, das ist doch gar keine Frage!
Nur hat sich eben seit Eröffnung des Threads herausgestellt, dass die besagten Bedenken nicht begründet sind.
Wer diese Blätter nicht schließt, kann nicht gleichzeitig die beantragte Eintragung von Rechtsänderungen verweigern. Entweder sind die Hofräume grundbuchfähig oder sie sind es eben nicht. Und seit Ende 2015 kann kein Zweifel daran bestehen, dass sie es nicht (mehr) sind.