2 Kläger, wer trägt die Kosten

  • Urteil: Beklagter trägt die notwendigen Auslagen des Klägers zu 2) Kläger zu1) trägt seine Auslagen selbst. Sind die Auslagen des Beklagten lediglich die Erhöhungsgebühr + Mehrwertsteuer oder sämtliche Rchtsanwaltskosten ohne Erhöhungsgebühr?

  • "Auslagen" sind keine "Gebühren" und natürlich auch nicht die gesamten "Kosten des Rechtsstreites" sondern nur ein kleiner Teil davon.
    Auslagen sind z.B. die Auslagenpauschale, Fahrtkosten zum Termin, Kopiekosten.....
    Die Erhöhung und sonstige Gebühren nach dem RVG gehören nicht dazu.
    Fraglich ist, ob der Richter das wirklich so wollte. Ich würde ihn mal fragen.

  • Ja sorry. Auslagen sind klar nicht die Kosten des REchtsstreits. Im Urteil steht abe rnoch: "Der Beklagte trägt die übrigen kosten des Rechtsstreits....." Somit dürften ja die Rechtsanwaltskosten abgedeckt sein.

  • Nach dem Nachtrag spricht sehr viel dafür, dass im Urteil statt "Auslagen" jeweils "Anwaltskosten" oder "außergerichtliche Kosten" gemeint war. Umso wichtiger der Hinweis von beldel, den Richter zu fragen. Der könnte das mit einem § 319-ZPO-Beschluss glattziehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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