Hinterlegungsmasse als Girokonto

  • Ich möchte mich mit folgendem Problem an die Forumsgemeinde wenden:
    Ein im Gerichtsbezirk (in Niedersachsen) wohnender Pächter hinterlegt jedes Quartal seine Pachtzahlungen bei dem hiesigen Amtsgericht.
    Der auswärtige Verpächter weigert sich ausdrücklich, seinem Pächter eine Kontoverbindung mitzuteilen. Er besteht ausdrücklich und schriftlich auf Hinterlegung.
    Ich habe dies als Annahmeverweigerung gewertet und die Hinterlegung angenommen. Alle Versuche -auch der Hinterlegungsstelle- eine Bankverbindung zu ermitteln- schlugen fehl.
    Nun beantragt der Verpächter zum widerholten Mal die Herausgabe von Hinterlegungsbeträgen.
    Nicht an sich, sondern an Dritte (darunter auch eine Justizkasse wegen der Kosten eines Betreuungsverfahrens ohne Vermögenssorge).
    Grundsätzlich kann der Berechtigte bestimmen, an wen die Herausgabe zu erfolgen hat.

    Aber die Hinterlegungsstelle ist keine Bank und die Masse kein Girokontoguthaben.

    Kann ich die Herausgabeersuchen als rechtsmissbräuchlich zurückweisen?

    buntschuh

  • Glaube nicht. Eher kann man ggf. die Annahme verweigern wobei auch das m.E. nicht geht. So ist es eben beim Verzug des Schuldners.

    Aber ich würde z.B. bei jeder Herausgabe eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung des Berechtigten fordern....sicher ist sicher :D

    Und ich würde seinem Betreuungsgericht mal einen "Hinweis" auf diese Vorgänge geben und nur mal höflich nachfragen, ob ggf. ein Einwilligungsvorbehalt besteht...keine Anregung oder sowas. Nur mal fragen :)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    2 Mal editiert, zuletzt von TL (10. September 2015 um 23:46)

  • Danke, TL.
    Das hatte ich befürchtet.
    Eine notarielle Beglaubigung hatte ich bereits einmal verlangt und auch bekommen. Die Unterschrift unter dem Herausgabeersuchen wich extrem von der unter dem Pachtvertrag ab. Der Berechtigte hatte in der Zwischenzeit einen Schlaganfall erlitten. (Seit mir dasselbe passiert ist, kann meine Unterschrift auch niemand mehr lesen).
    Jedenfalls hat der gute Mann mich angerufen und schien bei klarem Verstand. Da das Betreuungsgericht ihn kennt, wird es weder dem Betreuer die Vermögenssorge übertragen noch einen Einwilligungsvorbehalt anordnen.
    Ich vermute, dass er kein Bankkonto hat. Die Anforderung der Betreuungsakte (wg. Vermögensübersicht) spare ich mir.
    buntschuh

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!