Hallo zusammen,
ich habe nach vorliegen der Voraussetzungen die PKH-Bewilligung wg. Nichtabgabe der Erklärung aufgehoben...so nun würde ich ja eigentlich eine Sollstellung machen...nun merke ich, dass weder PKH-Vergütung, noch die weitere Vergütung geltend gemacht wurde...hätte also zum jetzigen Zeitpunkt nur die Gerichtskosten, die ich zum Soll stellen könnte...muss ich den Anwalt nun auffordern noch seine PKH-Vergütung abzurechnen und die weitere Vergütung einzureichen, oder stelle ich nur die GK zum Soll und das war es dann???
Vielen Dank für eure Hilfe:)