Grundschuld-Abtretung an zwischenzeitlich verstorbenen Eigentümer

  • Moin!

    Nach Rückführung unseres Darlehens wollten wir unsere Grundschuld gemäß der Absprache mit dem Eigentümer an diesen abtreten. Nun ist dieser zwischenzeitlich verstorben. Die Notarkosten für die Abtretungserkklärung sind aber bereits angefallen.

    Kann die Abtretung an den im Grundbuch noch eingetragenen Eigentümer nach dessem Tod noch vollzogen werden? Es würde ja dann eine Eigentümergrundschuld entstehen, die nach Klärung der Erbverhältnisse -wie das Eigentum selbst- auf die Erben übergeht.

  • Die Bewilligung bleibt auch mit dem Tod desjenigen, zu dessen Gunsten die Bewilligung abgegeben wurde, wirksam. Zusammen mit einem Erbnachweis können unmittelbar die Erben eingetragen werden. Wenn die Bewilligung erst nach dem Tod erstellt wurde, wäre strenggenommen die Bewilligung falsch.

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