Hallo,
ich habe PKH im Vollstreckungsverfahren (PfÜB-Erlass) für Unterhaltsrückstände bewilligt. Kosten für PfÜB 239,43 € Regelgebühren + 20 GK.
Gl-V will Geld aus der Landeskasse haben 137,52 € PKH-Gebühren. Auf meine Nachfrage teilt er mit, dass je Monat 192 € vom Drittschuldner überwiesen werden und damit nur der laufende Unterhalt gedeckt ist. Erst wenn Gelder eingehen, die drüber liegen, würde auf die Kosten nach § 367 BGB verrechnet werden.
Ich meine, dass unabhängig vom laufenden Unterhalt erhaltene Gelder sofort auf die Kosten (Spruch: Kosten, Zinsen, Hauptsache!) zu verrechnen sind... und würde daher keine Auszahlung der PKH-Gebühr anordnen.
Denkt ihr anders darüber?