Auflösung Verein

  • Der Vorstand hat zum Vereinsregister angemeldet:
    1. Der Verein ist aufgelöst.
    2. Herr ... ist zum Liquidator bestellt worden. Er vertritt den Verein allein.
    3. Allgemeine Vertretungsberechtigung für den Liquidator.

    Nun ist vom zuständigen Registergericht gefordert worden, dass auch das Ausscheiden der Vorstandsmitglieder anzumelden sei. Eine entsprechende Bestimmung dazu habe ich nicht gefunden. Auch mehrere Formularbücher sehen in diesem Fall keine gesonderte Anmeldung des Ausscheidens der Vorstandsmitglieder vor.

    Kann die Anmeldung des Ausscheidens der Vorstandsmitglieder gefordert werden?

    Danke schon mal für Eure Hilfe.

  • Zumindest der S/S/W gibt nichts für eine derartige Forderung her.
    Möge das Gericht doch mal die Rechtsgrundlage benennen.

  • Mir ist auch keine Rechtsgrundlage bekannt.

    Im Stöber/Otto, 10. Aufl. RdNr. 1403 ist eine Standardanmeldung zur Auflösung und Liquidatorenbestellung abgedruckt. Da steht auch nix vom Anmelden des Ausscheidens der Vorstandsmitglieder.

    Außerdem können die bisherigen Vorstandsmitglieder ihre Ämter ja auch weiterhin noch inne haben. Sie dürfen auf Grund der geänderten allgemeinen Vertretungsregel nur nicht mehr vertreten.

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