Mir liegt ein Antrag auf Bildung eines WE nach § 8 WEG vor, bei dem es sich um abgetrennte Reihenhäuser handelt, und jedes Reihenhaus bildet ein Sondereigentum.
Es soll dabei als SNR zum jeweiligen Haus nicht nur der Gartenstreifen davor und der Garten dahinter (soweit ja normal), sondern die jeweils gesamte Grundstücksfläche, also auch die Fläche auf dem daus Haus steht -quasi unter dem Sondereigentum- SNR sein.
Ich habe Zweifel, ob SNR unter dem Haus (dem Sondereigentum) begründet werden kann. Seht ihr das auch problematisch?