Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich bräuchte mal einen Rat in einer Vereinsregistersache.
Ein Ortsverein des DLRG will e.V. werden. Im November 2014 halten sie eine Mitgliederversammlung ab, wählen den Vorstand und beschließen eine Satzung zu erstellen mit der die Eintragung in das Vereinsregister beantragt werden soll. Im März 2015 halten Sie dann die nächste Mitgliederversammlung ab, beschließen die Satzung, wählen aber keinen neuen Vorstand und melden den Verein zur Eintragung an.
Frage: müsste nicht der Vorstand nach der neuen Satzung gewählt werden um in das Vereinsregister eingetragen zu werden?
Da die Satzungen beim DLRG üblicherweise durch den Dachverband vorgegeben werden, dürfte der Inhalt der bisherigen Satzung nicht wesentlich von dem der neuen Satzung abweichen. Haltet ihr es für zulässig, dass ich den Vorstand des nichtrechtsfähigen Vereins nun als Vorstand des eingetragenen Vereins in das Vereinsregister eintrage?
Die Literatur die ich bisher zu dem Thema gelesen habe, gibt zum diesem Thema nicht allzu viel her, daher meine Nachfrage.
Schon mal vielen Dank im Voraus.