Hallo, ich habe folgenden Problem.
Aus einem VU soll bei einer Bank der Anspruch auf Auszahlung aus dem arrestierten Guthaben, welches zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurde, gepfändet werden.
So etwas habe ich noch nie gehört. Ist das möglich? Muss dabei etwas beachtet werden?