Hallo zusammen,
ich habe hier eine Ergänzungspflegschaftsakte geerbt, in der ist der Ergänzungspfleger bestellt für den Wirkungskreis "Prüfung Pflichtteilsansprüche".
Zum Nachlass gehören sowohl ein Betrieb, als auch diverse Bankguthaben, Lebensversicherungen und diverse Grundstücke. Von den Grundstücken sind zwei belastet, das eine mit einem Nießbrauch, das andere mit einem Wonungsrecht.
Es liegen Gutachten hinsichltich der Grundstücke vor. Hinsichtlich der beiden belasteten Grundstücke sieht sich der Gutachterausschuss jedoch nicht in der Lage, den Verkehrswert festzustellen, da "eine Vermarktung des Bewertungsobjektes mit dem bestehenden Nießbrauchsrecht/Wohnungrecht nur schwer vorstellbar sei" und derartige Objekte "nicht marktgängig" seien.
Der Ergänzugnspfleger fragt nun mich, wie er diese Grundstücke bewerten soll, um den Pflichtteil zu ermitteln. Hat er den Wert mit 0 anzusetzen oder aber den Barwert der Verpflichtungen von dem belastungsfreien Verkehrswert abzuziehen?
Nimmt man in diesem Fall den Wert des Grundstücks abzüglich der noch valutierenden Belastungen in Abt. III und abzüglich dem Wert des Nießbrauchs/Wohnugnsrecht (ermittelt nach der Lebenserwartung) oder wie macht man so etwas???
Danke schon einmal für eure Hilfe!