Hallo,
es handelt sich um eine Eigentümerbriefgrundschuld, die kurz vor einer Zwangsversteigerung an eine Privatperson P abgetreten werden soll. Hierzu habe ich einige Fragen.
1.Muss P bei Dem Notartermin anwesend sein ? Die Abtretung selbst wird doch einseitig vom Eigentümer E unterschrieben ?
2.Muss der Brief im Notartermin und/oder beim Grundbuchamt vorgelegt werden ? Oder kann er vorher privat an P weitergegeben werden ?
3.Wer beantragt die Umschreibung im Grundbuchamt ? Muss das der Notar machen, oder könnte es auch E oder P machen ?
4.Wäre auch eine privatschriftliche Abtretung ohne Notar (unter Vorlage des Briefes) ausreichend um beim Grundbuchamt die Umschreibung zu beantragen ?
Vielen Dank im Voraus
Helmut