Briefgrundschuld Abtretung

  • Hallo,

    es handelt sich um eine Eigentümerbriefgrundschuld, die kurz vor einer Zwangsversteigerung an eine Privatperson P abgetreten werden soll. Hierzu habe ich einige Fragen.

    1.Muss P bei Dem Notartermin anwesend sein ? Die Abtretung selbst wird doch einseitig vom Eigentümer E unterschrieben ?
    2.Muss der Brief im Notartermin und/oder beim Grundbuchamt vorgelegt werden ? Oder kann er vorher privat an P weitergegeben werden ?
    3.Wer beantragt die Umschreibung im Grundbuchamt ? Muss das der Notar machen, oder könnte es auch E oder P machen ?
    4.Wäre auch eine privatschriftliche Abtretung ohne Notar (unter Vorlage des Briefes) ausreichend um beim Grundbuchamt die Umschreibung zu beantragen ?

    Vielen Dank im Voraus
    Helmut

  • 1. nein
    2. Vorlage bei GBA zwingend erforderlich, Notar glaube ich eher nicht
    3. Notar kann, P macht es in der Regel, E könnte m.E. auch
    4. nein

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Ich stimme #2 vollinhaltlich zu, bei Frage 4 wäre zwar eine "privatschriftliche" Abtretungserklärung möglich, die Unterschrift des Zedenten E wäre aber öffentlich zu beglaubigen.

    "gemach, gemach..."

    Einmal editiert, zuletzt von Sta2012 (28. September 2015 um 08:33)

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