PKH Anrechnung Zahlung

  • Guten Morgen,
    ich stehe gerade auf dem Schlauch.
    Partei hat vor ca.2 Monaten volle PKH bewilligt bekommen. Im noch laufenden Verfahren wird nun Vorschuss angemeldet. PKH-RA teilt mit, dass er im letzten Jahr durch ein vereinbartes Stundenhonorar Zahlungen i.H.v. 1.594,60 € erhalten hat.
    PKH-Vergütung netto wäre derzeit 601,10 €
    WAV Vergütung 2.415,90 €
    Differenz 1.814,80 €

    Beabsichtige eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse da Partei ja offensichtlich doch leistungsfähig ist & mitunter Ratenzahlung anzuordnen wäre.
    Mir stellt sich die Frage der Anrechnung.
    Wäre auf eine Geschäftsgebühr gezahlt worden, wäre diese ja zur Hälfte auf die Differenzvergütung anzurechnen. Aber es liegt ja eine Gebührenvereinbarung vor sodass die komplette Zahlung nach §58 Abs. 2 RVG anzusetzen wäre, oder?

  • Also meiner Meinung nach wären die Zahlungen nach § 58 Abs.2 RVG zunächst auf die Differenzvergütung anzurechnen. In deinem Fall ist die Differenz (1.814,80 Euro) ja höher als die geleisteten Zahlungen (1.594,60 Euro), so dass nach meiner Meinung eine Anrechnung auf die PKH-Vergütung nicht zu erfolgen hätte.
    Ganz hilfreich ist insoweit auch die Erläuterung im Gerold/Schmidt Rn. 11, 12 zu § 58 RVG in der 20.Aufl.

    Und eine Überprüfung nach § 120a I ZPO scheint tatsächlich angebracht ;)

  • @ Adora Belle:
    Da hast du Recht. Habe das "im letzten Jahr" überlesen :oops:
    Das sagt in der Tat nichts mehr über die aktuelle wirtschaftliche Situation aus (insbesondere da die Bewilligung ja "jünger" ist)...

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