Verfall des Wertersatzes mit dinglichen Arrest eines Sparbuches

  • Hallo,

    ich hab zum ersten Mal nach über 5 Jahren Tätigkeit in der Jugendstrafvollstreckung des Verfall des Wertersatzes kombiniert mit einem dinglichen Arrest von Sparbüchern.

    Im vorliegenden Fall wurde im Ermittlungsverfahren bei 2 Banken Sparbücher mit dinglichen Arrest gepfändet (einmal 1420,92 € und 1301,63 €). Nun wurde der Verfall des Wertersatzes in Höhe von ca. 6900 € angeordnet.

    Was nun? Wären nur die 6900 EUR zu vollstrecken, dann würde ich es ja den VU zu Soll stellen und bei nicht Zahlung Vollstreckung. Aber wie bekomme ich jetzt das Geld von den Sparbücher zu uns?

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Hallo,

    ich hab zum ersten Mal nach über 5 Jahren Tätigkeit in der Jugendstrafvollstreckung des Verfall des Wertersatzes kombiniert mit einem dinglichen Arrest von Sparbüchern.

    Im vorliegenden Fall wurde im Ermittlungsverfahren bei 2 Banken Sparbücher mit dinglichen Arrest gepfändet (einmal 1420,92 € und 1301,63 €). Nun wurde der Verfall des Wertersatzes in Höhe von ca. 6900 € angeordnet.

    Was nun? Wären nur die 6900 EUR zu vollstrecken, dann würde ich es ja den VU zu Soll stellen und bei nicht Zahlung Vollstreckung. Aber wie bekomme ich jetzt das Geld von den Sparbücher zu uns?

    Du kannst jetzt (wenn du zuständig bist) einen Pfändungsbeschluss erlassen und die beiden Guthaben einziehen. Wohin das Geld soll, vorher einfach mit dem Haushaltsbeauftragen klären. Eventuel auch klären, ob das Sparbuch (das du in die Hand nehmen kannst) auch gepfändet wurde oder wie die Auszahlung sonst erfolgen kann.

    (Bei Erwachsenen wird der Pfändungsbeschluss durch die StA erlassen)

  • Er wurde nach Jugendrecht verurteilt, ist aber inzwischen 21 Jahre alt.
    Das Sparbuch ist nicht in meinem Besitz. Dann müsste ich ja quasi bei dem VU das Sparbuch auch noch durch den Gerichtsvollzieher wegnehmen lassen......

    Muss ich eigentlich für den Pfändungsbeschluss die amtlichen Formulare für einen Pfüb nehmen?

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Ach ja bevor ich es vergesse, die Arrestbeschlüsse wurden von der GeSta gemacht.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Hallo, ich hab zum ersten Mal nach über 5 Jahren Tätigkeit in der Jugendstrafvollstreckung des Verfall des Wertersatzes kombiniert mit einem dinglichen Arrest von Sparbüchern. Im vorliegenden Fall wurde im Ermittlungsverfahren bei 2 Banken Sparbücher mit dinglichen Arrest gepfändet (einmal 1420,92 € und 1301,63 €). Nun wurde der Verfall des Wertersatzes in Höhe von ca. 6900 € angeordnet. Was nun? Wären nur die 6900 EUR zu vollstrecken, dann würde ich es ja den VU zu Soll stellen und bei nicht Zahlung Vollstreckung. Aber wie bekomme ich jetzt das Geld von den Sparbücher zu uns?

    Du kannst jetzt (wenn du zuständig bist) einen Pfändungsbeschluss erlassen und die beiden Guthaben einziehen. Wohin das Geld soll, vorher einfach mit dem Haushaltsbeauftragen klären. Eventuel auch klären, ob das Sparbuch (das du in die Hand nehmen kannst) auch gepfändet wurde oder wie die Auszahlung sonst erfolgen kann. (Bei Erwachsenen wird der Pfändungsbeschluss durch die StA erlassen)

    Er wurde nach Jugendrecht verurteilt, ist aber inzwischen 21 Jahre alt. Das Sparbuch ist nicht in meinem Besitz. Dann müsste ich ja quasi bei dem VU das Sparbuch auch noch durch den Gerichtsvollzieher wegnehmen lassen...... Muss ich eigentlich für den Pfändungsbeschluss die amtlichen Formulare für einen Pfüb nehmen?

    Ich würde einen Pfändungsbeschluss erlassen und diser ist Titel für die Herausgabe der Sparbücher.
    Eventuell vorher mal dem VU reden, ob er die freiwillig rausrückt.

    Viel Spaß ;)

  • Hallo, ich hab zum ersten Mal nach über 5 Jahren Tätigkeit in der Jugendstrafvollstreckung des Verfall des Wertersatzes kombiniert mit einem dinglichen Arrest von Sparbüchern. Im vorliegenden Fall wurde im Ermittlungsverfahren bei 2 Banken Sparbücher mit dinglichen Arrest gepfändet (einmal 1420,92 € und 1301,63 €). Nun wurde der Verfall des Wertersatzes in Höhe von ca. 6900 € angeordnet. Was nun? Wären nur die 6900 EUR zu vollstrecken, dann würde ich es ja den VU zu Soll stellen und bei nicht Zahlung Vollstreckung. Aber wie bekomme ich jetzt das Geld von den Sparbücher zu uns?

    Du kannst jetzt (wenn du zuständig bist) einen Pfändungsbeschluss erlassen und die beiden Guthaben einziehen. Wohin das Geld soll, vorher einfach mit dem Haushaltsbeauftragen klären. Eventuel auch klären, ob das Sparbuch (das du in die Hand nehmen kannst) auch gepfändet wurde oder wie die Auszahlung sonst erfolgen kann. (Bei Erwachsenen wird der Pfändungsbeschluss durch die StA erlassen)

    Er wurde nach Jugendrecht verurteilt, ist aber inzwischen 21 Jahre alt. Das Sparbuch ist nicht in meinem Besitz. Dann müsste ich ja quasi bei dem VU das Sparbuch auch noch durch den Gerichtsvollzieher wegnehmen lassen...... Muss ich eigentlich für den Pfändungsbeschluss die amtlichen Formulare für einen Pfüb nehmen?

    Ich würde einen Pfändungsbeschluss erlassen und diser ist Titel für die Herausgabe der Sparbücher.
    Eventuell vorher mal dem VU reden, ob er die freiwillig rausrückt.

    Viel Spaß ;)

    Ich frag den VU erstmal, ob er die Summe vlt so zahlen kann (oder die Eltern) dann würde ích den Arrest der Sparbücher aufheben :D

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Der Schuldner - Verurteilte - muss Gelegenheit haben, den Verfall von Wertersatz freiwillig zu zahlen - auf Rechnung hin (§§ 459, 459 g II StPO, § 57 StVollstrO, § 5 II u. 4 JBeitrO, ...). Erst wenn er dies nicht tut, können evtl. gesicherte Werte auf den Verfal von Wertersatz angerechnet/umgebucht/per Pfändungsbeschluss eingezogen werden.
    So zumindest in der Erwachsenenvollstreckung.

  • Also durch das rechtskräftige Urteil hast du nun ein Einziehungsrecht, was du durch den Arrest nicht hattest (daher konnte damals nur ein Pfändungsbeschluss gemacht werden). Nun nochmal zu pfänden würde eine neue Verstrickung auslösen, die nicht erforderlich (möglicherweise sogar falsch) ist! Aufgrund des Urteils kann nun ein Überweisungsbeschluss an die Bank gesandt werden.

    Dem VU erstmal die Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung geben ist in der Theorie gut, praktisch kann er ja aber nicht zahlen, weil die Konten ja dicht sind ;) Da du aber die Sparbücher nicht auch im Rahmen des Arrestverfahrens sichergestellt hast, ist eine Rechnungsstellung mit der Androhung der Sparbuch-Verwertung sicher nicht verkehrt. Im Falle der Nicht-Zahlung müsste dann der Gerichtsvollzieher mit der Wegnahme beauftragt werden. Das Sparbuch ist ja längst gepfändet :)

  • Also durch das rechtskräftige Urteil hast du nun ein Einziehungsrecht, was du durch den Arrest nicht hattest (daher konnte damals nur ein Pfändungsbeschluss gemacht werden). Nun nochmal zu pfänden würde eine neue Verstrickung auslösen, die nicht erforderlich (möglicherweise sogar falsch) ist! Aufgrund des Urteils kann nun ein Überweisungsbeschluss an die Bank gesandt werden.

    Dem VU erstmal die Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung geben ist in der Theorie gut, praktisch kann er ja aber nicht zahlen, weil die Konten ja dicht sind ;) Da du aber die Sparbücher nicht auch im Rahmen des Arrestverfahrens sichergestellt hast, ist eine Rechnungsstellung mit der Androhung der Sparbuch-Verwertung sicher nicht verkehrt. Im Falle der Nicht-Zahlung müsste dann der Gerichtsvollzieher mit der Wegnahme beauftragt werden. Das Sparbuch ist ja längst gepfändet :)

    Das der VU nicht zahlen kann wird man noch sehen, da es sich ja hier um einen Jugendlichen handelt, stehen evtl. solvente Eltern dahinter. Dieser kommt auch nicht aus einer "Verbrecher" Familie, sondern ist ein kleiner Hacker, der sich im Hackerunderground einen Namen machen wollte.
    Hätte jetzt auch nur einen Überweisungsbeschluss gemacht, da ja durch den Arrest bereits eine Pfändung vorhanden ist.
    Hoffe aber erst mal, dass die Eltern zahlen.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

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