Hallo,
Ich habe ein paar Fragen zur Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in ein Sondernutzungsrecht
Auf der Eigentümerversammlung einer Wohnungseigenümergemeinschaft wurde einstimmig vereinbart, dass die
Eigentümergemeinschaft (7 Parteien) eine Teilfläche von ca. 85 m2 des Gemeinschaftsgartens an einen einzelnen Eigentümer in Form eines Sondernutzungsrechts gegen
Entgelt überträgt.
a) Im Grundbuch (wohungsgrundbuchblätter) ist bereits folgendes eingetragen:
"Sondernutzungsrechte sind vereinbart"
"Im übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Bewilligung vom xx.xx.1998 (Notar XY, Ur-Nr. 08/15) Bezug genommen."
Jetzt ist fraglich, ob das neue Sondernutzungsrecht überhaupt eingetragen werden muss, da ja bereits aus dem Wohungsgrundbuchblättern ersichtlich ist, dass
Sondernutzungsrechte bestehen.
b) Wenn eingetragen wird, muss die Zustimmung aller dinglich Berechtigten erfolgen, außer von der Partei, die das Sondernutzungsrecht erhält.
c) Wenn eingetragen wird, werden 7 Gebühren nach GNotKG KV Nr. 14160 fällig: 7 x EUR 50,-.
Wie ist eure Meinung hierzu ?
Vielen Dank im voraus.