Hallo Leidensgenossen,
derzeit muss ich mich leider mit einer Teilungsversteigerung rumschlagen, eine recht schwere Kost.
Mein aktuelles Problem ist, dass die Anmeldung eines Gläubigers vorliegt die neben der eingetragenen Grundschuld auch verjährte Zinsen über knapp 21 Jahre zu 20% enthält. Diese (den Verjährten Teil) würde ich Rang 8 zuordnen.
Womit ich jetzt ein wenig unsicher bin ist, ob ich den Anteil nach Rang 8 in das Bargebot einrechnen muss, oder ob dieser Anteil wie die Grundschuld selbst, vom Ersteher nur mit übernommen wird, im Bargebot aber nichts zu suchen hat da darauf ja kein wirklicher Anspruch besteht. Ich denke, dass ich die Summe ja irgendwie im geringsten Gebot unterbringen muss.
Für Eure Hilfe bin ich vorab sehr dankbar.
Grüße
Chrissi