Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, denn ich habe eigentlich nichts mit Vormundschaftsangelegenheiten zu tun und bin völlig überfragt:
Ich habe hier eine Frau aus Eritrea, die sich als Vormund der 3 in ihrem Haushalt lebenden minderjährigen Kinder ihrer in Eritrea lebenden Schwester bezeichnet. Sie hat ein Original-Schriftstück eines eritreischen Gerichts nebst Übersetzung, in dem ihr ihre Schwester (und Kindesmutter) die Vollmacht und Verantwortung für ihre Kinder überträgt. Dieses Dokument hat z.B. gereicht, um die Kinder in der Schule anzumelden und vieles weitere zu klären. Nun hat sie aber Pflegegeld beantragt und die BA verlangt nunmehr die Vorlage einer Bestätigung eines deutschen Gerichts.
Wer könnte eine solche Bestätigung erteilen? Müsste hier nicht eine Vormundschaft eingerichtet werden?
Die Dame wurde hier von Amt zu Amt geschickt und ich würde ihr gerne helfen. Ich bin also für jeden Tipp echt dankbar!