Hallo!
Habe hier einen Fall, bei dem vor fünf Jahren ein KV geschlossen wurde zwischen Frau A und einer GmbH.
Die AV für die GmbH ist damals eingetragen worden.
Zwischenzeitlich hat die GmbH umfimiert und Frau A hat sämtliche ihr gehörenden Grundstücke (u.a. auch das Grundstück aus dem Kaufvertrag zwischen Frau A und der GmbH) an ihren Sohn übertragen.
Der Sohn lässt jetzt in Verpflichtung aus dem KV an die umfimierte GmbH auf.
Dabei werden mir sämtliche Bescheinigungen (UB, Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Stadt, Genehmigung der Landwirtschaftskammer) wie sie vor fünf Jahren beantragt wurden, vorgelegt. Also auf die alten Namen. Geht das?