Hallo,
mein Schuldner hat ein gepfändetes P-Konto. Mit Antrag vom 31.08.2015, eingegangen beim Gericht am 01.09.2015, hat er einen Antrag auf Neufestsetzung des Freibetrages nach § 850k Abs. 5 ZPO gestellt, weil am 28.08.2015 sein weiteres Kind geboren ist. Geburtsurkunde liegt vor. Der Schuldner ist schwierig, die übliche Bescheinigung will oder kann er nicht beschaffen. Diskussion zwecklos. Meine Frage ist, ab wann der erhöhte Freibetrag festzusetzen ist. Schon für den Monat August oder erst ab September. Ich neige zu September, weil der Antrag erst im September eingegangen ist und Änderungen grundsätzlich nicht für Zeiten vor Antragstellung ausgesprochen werden. Oder Freíbetragsänderung schon ab August ????