Löschung Höchstbetragsicherungshypothek

  • Im GB ist eine Höchstbetragsicherungshypothek aufgrund dinglichen Arrests eingetragen.

    Nun beantragt die Staatsanwaltschaft die Löschung dieser Hypothek, da der dingliche Arrest aufgehoben wurde. Aufhebungsbeschluss liegt nur in Kopie vor.

    Nach dem, was ich hierzu bisher gefunden habe, ist wohl die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung erforderlich und die Vorlage einer Ausfertigung des Aufhebungsbeschlusses!? Bedarf der Beschluss eines Rechtskraftvermerks, dieser würde nämlich auch fehlen.

    Also Zwischenverfügung an die Staatsanwaltschaft?

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