Guten Morgen,
der Notar beantragt Eigentumsumschreibung und Löschung der Auflassungsvormerkung. Es ist aber keine AV eingetragen.
Ich habe wegen eines anderen Eintragungshindernisses beanstandet und um Antragsänderung bezüglich der Löschung gebeten.
Das Hindernis hat der Notar beseitigt. Zur Löschung der AV hat er nichts gesagt.
Wie würdet ihr das handhaben ?
Löschungsantrag förmlich zurückweisen und Gebühren ansetzen oder Löschungsantrag als gegenstandslos betrachten, da nie eine Vormerkung eingetragen war ?
Ich habe diese (oder ähnliche) Fallkonstellation öfter, deshalb heute mal meine Frage dazu !