Hallo an alle,
ich habe eine Beschwerde gegen einen KfB vorliegen - erstmal ohne Begründung, diese soll nachgereicht werden.
jetzt stellt der Beklagte erschrocken fest, dass die Vollstreckung ja gar nicht gehemmt ist.
Er stellt also den Antrag auf einstweilige Einstellung, da er noch einen Termin beim Anwalt wegen Beschwerdebegründung hat.
Beschwerde ist am 20.07. hier eingegangen. Meiner Meinung nach könnte jetzt so langsam mal eine Begründung eingereicht werden.
Ist das jetzt ein Antrag bzw. eine Anregung nach § 570 Abs. 2 ZPO?
Wie soll ich das denn bescheiden, wenn ich nicht mal weiß, warum Beschwerde eingelegt wurde?
Ich bin jetzt nah dran, der Beschwerde wegen fehlender Begründung nicht abzuhelfen, den Antrag auf Einstellung auch abzulehnen und die Sache hochzugeben.
Meinungen?
Viele Grüße,
HHS