Genehmigung nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz

  • Baden-Württemberg.

    Mir liegt ein notarieller Kaufvertrag mit Auflassung vor, in dem von einem Flst. mit 12.000 m² eine Teilfläche von 1.200 m² auf den Erwerber übertragen wird.

    In der Urkunde ist explizit erwähnt, dass die Genehmigung nach dem (ASVG) erforderlich ist und diese vom Notar eingeholt werden soll. Vorgelegt wird die Genehmigung nicht.

    Ist die fehlende Genehmigung eine Grundbuchsperre oder kann der Eigentumswechsel trotzdem vollzogen werden?

  • Baden-Württemberg.

    Mir liegt ein notarieller Kaufvertrag mit Auflassung vor, in dem von einem Flst. mit 12.000 m² eine Teilfläche von 1.200 m² auf den Erwerber übertragen wird.

    In der Urkunde ist explizit erwähnt, dass die Genehmigung nach dem (ASVG) erforderlich ist und diese vom Notar eingeholt werden soll. Vorgelegt wird die Genehmigung nicht.

    Ist die fehlende Genehmigung eine Grundbuchsperre oder kann der Eigentumswechsel trotzdem vollzogen werden?

    Siehe hier: § 29 Abs. 1 ASVG

    Im Übrigen muss das GBA bei jedem Vorgang der Landwirtschaftsflächen betrifft selbst prüfen, ob die Genehmigung nach § 2, 3 ASVG vorzulegen ist.

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