Zustellungsbevollmächtigung

  • Hallo,

    hier mal eine allg. Frage. Was wird mit den Schriftstücken gemacht, die man als ZuBV erhält und die nicht abgeholt werden?
    Soll man die nach einer gewissen Zeit ( wie lange ) an das Verfahren senden oder sammeln und später archivieren? :confused:

  • Wurdest du "privat" bevollmächtigt oder handelt es sich um was prozessuales wie zB Zustellungsvertreter nach § 6 ZVG

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Was bedeutet denn genau "nich abgeholt"?
    Du wirst ja bestellt, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Woher soll er denn dann wissen, wo er etwas abzuholen hat und vor allem, dass er überhaupt etwas abzuholen hat.

    Oder hast du seine Adresse schon ermittelt? Dann würde ich einfach alles, was du hast an ihn senden und gut ist.

    Hast du schon mal im Stöber oder anderen ZVG-Büchern gelesen? Da sollte doch einiges stehen.

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