Nachweis Rechtsnachfolge

  • Die A GmbH & Co. KG ist Berechtigte einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit.
    Dieses Recht soll gelöscht werden.

    Vorgelegt wird die Löschungsbewilligung der B GmbH & Co. KG nebst begl. Ablichtung der Handelsregisteranmeldung betreffend die unten aufgeführte Auflösung der Gesellschaft.
    ... melden zur Eintragung an: Alle Gesellschafter einschließlich der phG haben ihre Beteiligungen an der Gesellschaft auf die B GmbH & Co. KG übertragen und sind aus der Gesellschaft ausgeschieden. Das Vermögen der Gesellschaft mit allen Aktiva und Passiva ist dadurch auf die B GmbH & Co. KG übergegangen. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst und ohne Liquidation beendet worden."


    Im Handelsregister der A GmbH & Co. KG wurde eingetragen:

    Ausgeschieden als phG ist A GmbH.
    Die Gesellschaft ist aufgelöst.
    Die Gesellschaft ist ohne Liquidation erloschen.
    Ausgeschieden als Kommanditist sind Adam und Eva.

    Kann die B GmbH & Co. KG die Löschungsbewilligung abgeben?
    Form des Nachweises?

  • §§ 1092 Abs. 2, 1059a BGB ? Dürfte hier aber wohl nicht anwendbar sein, da hier offenbar keine Gesamtrechtsnachfolge i.S.d. § 1059a Abs. 1 Nr. 1 BGB vorliegt. Und für § 1059a Abs. 1 Nr. 2 BGB müsste eine "Erklärung der zuständigen Landesbehörde" gem. S. 2 der Vorschrift vorliegen, was offenbar auch nicht der Fall ist.

    :toot:FC Bayern - forever No. 1!:toot:

    Einmal editiert, zuletzt von thorsten (30. September 2015 um 10:50) aus folgendem Grund: Ergänzung

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