Hallo,
ich brüte über einem komplizierten Fall und bin für gedankliche Anregungen dankbar:
Laut Nacherbenvermerk ist Frau X Vorerbin, die noch lebt. Nacherben sind A, B und C.
Nun ist A verstorben und von ihren zwei Kindern ( O und P) beerbt worden (gemeinschaftlicher Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge liegt vor).
Zur Vererblichkeit des Nacherbenrechts ist im Testament, aufgrund dessen X als Vorerbin im Grundbuch eingetragen wurde, nichts gesagt.
P möchte nun von mir als Grundbuchrechtspflegerin wissen, was sie tun muss, um das Grundbuch (Nacherbenvermerk) berichtigen zu lassen.
Im Firsching/Graf, 10. Auflage, hab ich gefunden, dass der Nacherbe während der Vorerbschaft kein Antragsrecht hat (weder für sich, - weil die
ihm die Erbschaft noch nicht angefallen ist - noch für den Vorerben ohne dessen Ermächtigung.
Gleiches muss für evtl. Ersatznacherben gelten.
Was rate ich P?