Guten Morgen,
folgender Sachverhalt:
Schuldner wohnt und arbeitet in Deutschland. Verfahren ist eröffnet. Schuldner hat sein Konto in Frankreich. In Deutschland gibt es kein Konto. Der Schuldner hat 3 unterhaltspflichtige Kinder, so dass er kein pfändbares Einkommen hat.
a) Kann/Muss der Verwalter den Schuldner "zwingen" in Deutschland ein P-Konto zu eröffnen?
b) Ist der Verwalter verpflichtet bzw. in der Lage, auf das Konto in Frankreich zuzugreifen?
Danke vorab.
Liane