Abschluss Pflegevertrag durch Betreuer

  • Den Aufgabenkreis kann ich nicht für den Pflegevertrag unterbringen.
    Muss der Betreute schon noch selbst erledigen, falls keine Erweiterung erfolgt.

  • Ich hatte kurz Gelegenheit mit der Richterin, sie ist zugleich Direktorin des AG, über die Sache zu reden. Sie sieht das genau so, dass der Aufgabenbereich den Vertragsabschluss nicht erfasst. Allerdings hat sie keinerlei Bedenken. Sie sieht in meinem Handeln Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Erweiterung des Aufgabenkreises habe ich vor Wochen angeregt. Nächste Woche ist die Anhörung. Jetzt möchte sie sogar auf ein Gutachten verzichten.

    Selbst wenn der Aufgabenkreis nicht erweitert würde.... hat sie keine Bedenken. Sie meint wörtlich: "Das sei nicht anders zu machen!"

    Auf wenn die Sache gerichtlich überprüft werden würde, was zur Zeit nicht ansatzweise im Raum steht, hätte sie keine Bedenken. Und die Sache landet zuständigkeits halber auf ihrem Tisch. Sieht irgendwie nach einer prakmatischen Lösung aus.


  • Auf wenn die Sache gerichtlich überprüft werden würde, was zur Zeit nicht ansatzweise im Raum steht, hätte sie keine Bedenken. Und die Sache landet zuständigkeits halber auf ihrem Tisch. Sieht irgendwie nach einer prakmatischen Lösung aus.

    Ich habe schwere Bedenken , dass die gute Frau keine Bedenken hat.
    Pragmatisch nützt nix, wenn es rechtlich falsch ist .

  • Nun, sie ist die örtlich und sachlich zuständige Richterin. Ich brauch nicht mehr zu wissen als die Richterin.
    Eine mir persönlich bekannte Rechtspflegerin war bei der Antwort der Richterin anwesend.

    Dennoch teile ich deine Bedenken, deshalb habe ich ja auch die Sache hier zur Diskussion gestellt.

    Ich denke, aus meiner Sicht habe ich alles getan.

  • Mündliche Absprachen sind nichts wert. Wenn die Geschäftsverteilung geändert wird, kann die Richterin ganz schnell nicht mehr zuständig sein und dann kannst du richtig Ärger bekommen. Wenn die Richterin tatsächlich keine Bedenken dagegen haben sollte, dass du den Vertrag unterschreibst, frage ich mich, warum sie die Aufgabenkreiserweiterung nicht schon längst gemacht hat.
    Du kannst den Pflegevertrag ja unterschreiben, wenn die Pflege kostenlos ist. ;) Du kannst aber für den Betroffenen keine Zahlungen vornehmen und du kannst auch keine Verträge für den Betroffenen unterschreiben, die ihn zu irgendwelchen Zahlungen verpflichten. Das muss er schon noch selber machen.

  • Mündliche Absprachen sind nichts wert. Wenn die Geschäftsverteilung geändert wird, kann die Richterin ganz schnell nicht mehr zuständig sein und dann kannst du richtig Ärger bekommen. Wenn die Richterin tatsächlich keine Bedenken dagegen haben sollte, dass du den Vertrag unterschreibst, frage ich mich, warum sie die Aufgabenkreiserweiterung nicht schon längst gemacht hat.
    Du kannst den Pflegevertrag ja unterschreiben, wenn die Pflege kostenlos ist. ;) Du kannst aber für den Betroffenen keine Zahlungen vornehmen und du kannst auch keine Verträge für den Betroffenen unterschreiben, die ihn zu irgendwelchen Zahlungen verpflichten. Das muss er schon noch selber machen.

    Ist ja alles richtig was ihr hier sagt. Dennoch musste ich die Pflege organisieren. Der Betreute wird sogar künstlich ernährt....

    Die Richterin ist die Direktorin des AG und hat den Ruf sehr sehr genau und gründlich zu arbeiten. Wenn sie anführt, ich könnte mein Handeln durch Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB entschuldigen, dann bin ich der Meinung ich darf darauf vertrauen. Für diese mündliche Aussage habe ich eine Rechtspflegerin als Zeugin. (Personalbeweis)

    Am 08.10.15 ist Termin für die Anhörung anlässich der Erweiterung des Aufgabenkreises.

    In der Sache müsste auch erst einmal Klage erhoben werden. Dies steht momentan nicht im Raum. Allerdings bin ich ständig bemüht rechtmäßig zu handeln. Deshalb habe ich den Beitrag auch hier eingestellt.

    Im Moment ist mir auch nichts eingefallen, wie ich die Sache hätte anders lösen können. Ich bin Beschützergarant. Es wäre mit schweren Folgen, bis hin zum Tod zu rechnen gewesen, wenn ich meinen Betreuten Zuhause ohne Pflegedienst gelassen hätte. Er wurde am Freitag aus dem Krankenhaus entlassen. Die Anregung zur Erweiterung des Aufgabenkreises hatte ich unverzüglich getätigt.

  • Vielleicht hat aber jemand auch eine Idee wie man den Fall zu handhaben könnte und zwar so, dass der Betreute ausreichend versorgt ist.


    Ich hätte die Richterin darum gebeten, mir ihre Aussage schriftlich zu geben. Ansonsten fällt mir echt nichts ein dazu. Und dass bei Gericht nichts schnell geht, stimmt so nicht immer. Unsere Betreuungsrichter hätten in dem Fall schnell den Aufgabenkreis erweitert. Zu Anhörungen wird, wenn es brennt, auch mal ganz schnell ins Krankenhaus gefahren. Den Antrag hattest du ja offensichtlich bereits lange vor der Entlassung gestellt. Nachvollziehen kann ich das ehrlich gesagt nicht.

  • Mündliche Absprachen sind nichts wert. Wenn die Geschäftsverteilung geändert wird, kann die Richterin ganz schnell nicht mehr zuständig sein und dann kannst du richtig Ärger bekommen. Wenn die Richterin tatsächlich keine Bedenken dagegen haben sollte, dass du den Vertrag unterschreibst, frage ich mich, warum sie die Aufgabenkreiserweiterung nicht schon längst gemacht hat.
    Du kannst den Pflegevertrag ja unterschreiben, wenn die Pflege kostenlos ist. ;) Du kannst aber für den Betroffenen keine Zahlungen vornehmen und du kannst auch keine Verträge für den Betroffenen unterschreiben, die ihn zu irgendwelchen Zahlungen verpflichten. Das muss er schon noch selber machen.

    Ist ja alles richtig was ihr hier sagt. Dennoch musste ich die Pflege organisieren. Der Betreute wird sogar künstlich ernährt....

    Die Richterin ist die Direktorin des AG und hat den Ruf sehr sehr genau und gründlich zu arbeiten. Wenn sie anführt, ich könnte mein Handeln durch Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB entschuldigen, dann bin ich der Meinung ich darf darauf vertrauen. Für diese mündliche Aussage habe ich eine Rechtspflegerin als Zeugin. (Personalbeweis)

    Am 08.10.15 ist Termin für die Anhörung anlässich der Erweiterung des Aufgabenkreises.

    In der Sache müsste auch erst einmal Klage erhoben werden.


    Was denn nun für eine Klage? :gruebel: Im Ausgangsbeitrag steht davon nichts.

    Im Übrigen stimme ich Beldel zu. Auf einem schriftlichen Aktenvermerk der betreffenden Richterin würde ich an deiner Stelle bestehen.

  • Bei allem Respekt, ein Aktenvermerk ändert wirklich nichts an der Rechtslage. Bestenfalls an der Beweislage. Wie gesagt, ich habe aber einen Personalbeweis.

    Am Donnerstag ist die Anhörung und dann ergeht hoffentlich zeitnah der Beschluss. Dann steht die Sache auf rechtlich sicheren Beinen.

  • Wo hast Du nur das Wort Personalbeweis her?

    Ist doch auch R*ll*, was wie nachgewiesen wird - entweder Du willst einen Erweiterungsbeschluss und machst die Dringlichkeit deutlich, oder Du machst halt nix und teilst das dem Gericht so mit.
    Freundlichen Hinweis an die Betreuungsbehörde, dass jene dann mal den ärztl. Notdienst aller 3h beim Betroffenen vorbeischicken können und fertig ist.

    Sich aber halbseiden auf GoA einzulassen und dann zu fragen, wie man das geradebiegt - wäre nicht meine Baustelle.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • GoA hört sich doch verkehrt nicht an. Kann man schon machen, warum auch nicht?

    Wogegen ich auch überhaupt keine Bedenken hätte, ist allerdings den Pflegevertrag schlichtweg nicht zu unterschreiben.
    Können sich Pflegekasse und Pflegedienst erst mal alleine ausmachen, das sollte man denen auch so mitteilen mit Hinweis auf den fehlenden Aufgabenkreis.

  • GoA hört sich doch verkehrt nicht an. Kann man schon machen, warum auch nicht?

    Wogegen ich auch überhaupt keine Bedenken hätte, ist allerdings den Pflegevertrag schlichtweg nicht zu unterschreiben.
    Können sich Pflegekasse und Pflegedienst erst mal alleine ausmachen, das sollte man denen auch so mitteilen mit Hinweis auf den fehlenden Aufgabenkreis.

    Pflegekasse hat den Antrag abgelesen. Ich habe Widerspruch erhoben. Es erfolgt nun eine Begutachtung Zuhause. Die erste Begutachtung erfolgte in der Klinik.

    Ich werde versuchen, ob sich die Pflegekasse und der Pflegedienst auf deinen Vorschlag einlassen. Für den Pflegedienst stehen pro Monat 2000€ im Raum.

    Vielleicht gelingt es aber doch irgendwie, dass der Betreute selbst unterschreibt..... dann wäre alles klar...


  • Ist doch auch R*ll*, was wie nachgewiesen wird - entweder Du willst einen Erweiterungsbeschluss und machst die Dringlichkeit deutlich, oder Du machst halt nix und teilst das dem Gericht so mit..

    Sag mal Halbjurist, liest du überhaupt richtig mit??? Was soll denn R*ll* bedeuten? Erst lesen, dann denken, dann schreiben. Hat echt Vorteile....

  • Wo hast Du nur das Wort Personalbeweis her?

    Strafrecht. Warum, ist es dir unbekannt? Sachbeweis und Personalbeweis. Bestimmt hast du das in deiner Rechtspflegerausbildung durchgenommen. Zumindest die Amtsanwälte haben es in ihrer wirklich sehr harten Ausbildung durchgenommen.


    Ist offenbar regional verschieden. In hiesigen Breiten ist dieser Begriff überhaupt nicht gebräuchlich, hier heißt es einfach Zeugenbeweis.

    Unabhängig davon würde ich mich auf einen solchen in deiner Konstellation nicht verlassen. Je nachdem wann ein Prozess hierzu geführt werden würde, ist es fraglich, ob sich Zeugen noch richtig erinnern.


  • Ist doch auch R*ll*, was wie nachgewiesen wird - entweder Du willst einen Erweiterungsbeschluss und machst die Dringlichkeit deutlich, oder Du machst halt nix und teilst das dem Gericht so mit..

    Sag mal Halbjurist, liest du überhaupt richtig mit??? Was soll denn R*ll* bedeuten? Erst lesen, dann denken, dann schreiben. Hat echt Vorteile....


    Mir scheint es eher am Leseverständnis zu hapern, aber nicht bei Felgentreu.

    Er hat doch klar geschrieben, dass für die die wacklige Berufung auf GoA nicht in Frage käme, sondern er auf einem Erweiterungsbeschluss bestehen und deshalb die Dringlichkeit nochmals verdeutlichen würde.

    Ansonsten käme für ihn die Unterzeichnung des Pflegevertrages nicht in Frage.

    Das ist übrigens auch meine Ansicht, ohne passende Aufgabenkreise darf der Betreuer diesen nicht unterschreiben.


    oT: Langsam gewinne ich den Eindruck, dass du deine Sachverhalte anfangs immer sehr verkürzt einstellst und nach und nach mit Erweiterungen kommst. Das macht das Antworten natürlich nicht leichter. Auf deine Anfangsfrage "Darf ich unterschreiben?" hätte man nämlich auch kurz mit "Nein!" antworten können.

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