Die Formvorschriften im Mahnverfahren sind ja mit der neuen Vordruckverordnung nicht eben gelockert worden. Einige Antragsteller oder Prozessbevollmächtigte wissen nicht, wo sie die neuen Vordrucke her bekommen, häufig wird die Frage gestellt, warum diese nicht online für alle verfügbar gemacht werden.
Nun ist mir folgendes untergekommen:
Kennt sich jemand mit der Thematik aus? Ich bin der Meinung, dass der dort - entgeltlich - zur Verfügung gestellte Antragssatz keinesfalls den aktuellen Formvorschriften entspricht. Der Antrag wurde mit Stand Oktober 2005 vorgelegt und nicht wie auf der Seite versprochen mit Stand Mai 2015. Daneben ist Blatt 3 nicht gelb und es handelt sich auch nicht um einen Durchschreibesatz. Statt "Geschäftszeichen des Antragstellers" (unter dem Kästchen für das Datum) steht dort "Geschäftszeiten des Antragstellers"...
Bevor ich jedoch dem Antragsteller sage, dass er sich auf den falschen Anbieter verlassen hat, würde ich doch lieber mal die Meinung (und auch Erfahrungen) anderer hören.
Über Antworten würde ich mich freuen.
Riljana