fehlerhafte Löschung noch ohne Außenwirkung

  • Gelöscht wurde in einem falschen Grundbuch (irrtümlich Serieneintragung angewählt) eine Dienstbarkeit durch Vermerk in der Löschungsspalte.
    Eine Rötung in der Hauptspalte erfolgte nicht, auch ist bisher keine Außenwirkung eingetreten. Es wurde sofort ein Einsichtsverbot gesetzt. Es ist noch niemand informiert. Nachrangige Rechte bestehen.
    Trotzdem darf wohl nicht ohne weiteres berichtigt werden, oder gibt es Meinungen, die das vertreten würden?

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