Hallo,
ich prüfe gerade eine Abrechnung in der Zwangsverwaltung.
Der Verwalter, ein Rechtsanwalt, hat mehrere Kostenrechnungen für sich als Rechtsanwalt gestellt und der Masse entnommen. Bei der Vertretung innerhalb eines Zivilprozesses habe ich damit kein Problem, aber er hat einen PfÜB beantragt und eine Räumung der Schuldnerin beauftragt und auch da jeweils Gebühren nach dem RVG in Rechnung gestellt und die Beträge entnommen.
Denkt Ihr, auch das sind Aufgaben, die anwaltlichen Sachverstand erfordern?