Volljährigkeit in Eritrea

  • Der Eintritt der Volljährigkeit richtet sich nach dem Herkunftsland des Mündels. Kann mir jemand sagen, wann in Eritrea die Volljährigkeit eintritt. Die Liste, die ich dazu gefunden habe benennt das Land Eritrea nicht.

  • Guten morgen zusammen,

    ich weiß: der thread fragt nach eritrea, aber dennoch:
    weiß jemand, wann man in somalia volljährig wird?
    habe grade gelesen, dass man da schon mit 15 volljährig werden soll

    was hat das für auswirkungen auf eine vormundschaft eines somali?

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • http://unpos.unmissions.org/LinkClick.aspx…ket=RkJTOSpoMME=

    Artikel 29

    link geht wohl nicht, daher:

  • Von einer Volljährigkeit mit 15 in Eritrea ist mir nichts bekannt. Hast Du eine Rechtsgrundlage dafür? Nach meiner Liste (Staudinger/Hausmann , Anhang 3 zu Art. 7 EG BGB, Stand
    Mai 2013)
    kann eine Emanzipation durch einen Familienrat in Eritrea ab 15 Jahren erfolgen, Volljährigkeit tritt aber erst mit 18 Jahren ein.

    Ansonsten halte ich es mit dem OLG München, Beschluss vom 08.06.2009, 31 Wx 62/09
    Leitsatz:
    Ob eine im Inland nach dem Minderjährigenschutzabkommen (MSA) angeordnete Vormundschaft über den Zeitpunkt hinauswirkt, in dem die Anwendbarkeit des MSA wegen Vollendung des 18. Lebensjahres des Mündels endet, richtet sich nach dem vom deutschen Kollisionsrecht berufenen Heimatrecht des Betroffenen .

    Das lese ich so, dass eine Vormundschaft als untere Grenze bis mindestens 18 Jahre läuft, da bis dahin der Anwendungsbereich des MSA eröffnet ist. Ab 18 Jahren gilt das Heimatrecht des Mündels. Eine neuere Entscheidung hierzu liegt mir nicht vor.

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