ZitatEinen neuen Eigentümer gibt es lt. Fallschilderung doch. Denn es gibt Erben
Das festzustellen, wäre doch wohl Aufgabe des Gerichtes.
Und eine Niederschlagung ist kein Verzicht auf die Forderung.
Nochmals: Es gibt neue Eigentümer. Die Erbfolge ist nicht von der Erteilung eines Erbscheines abhängig. Fraglich eben nur, ob das Verwaltungsrecht da einen Zugang zur Korrektur der (FA-)Daten ermöglicht.
Daneben hat auch niemand was von Verzicht gesagt; aber für die eigene Statistik: Wie viele niedergeschlagene Verfahren lässt Du pro Jahr so wieder aufleben?
Fragesteller, wie machst Du denn jetzt weiter?