Beihilfe

  • Es kommt darauf an... :wechlach:

    NEIN, soweit es "normale" Krankheits- und Heilbehandlungskosten betrifft.

    Ja, wenn es um Kuren etc. geht.
    Evtl. muss bei Zahnbehandlungen ein Kostenplan eingeholt werden.

  • die Frage ist eher, ob du dich an die Beihilfe melden musst bzw. solltest, bevor du behandelt wirst, es gibt da einiges, was die Beihilfe nicht erstatten will

  • Kann mir jemand sagen, ob ich bereits bevor ich krank werde, irgendeinen Antrag bezüglich der Beihilfe stellen muss?
    Danke

    Ja, den "Antrag auf Genehmigung einer Erkrankung, die zur Dienstunfähigkeit führt" - in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg einzureichen. Ohne Genehmigung krank zu werden ist ein Dienstvergehen! Bearbeitungszeit: 6-8 Wochen.

    Nee, Spaß ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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