Hallo,
folgender Sachverhalt:
es besteht ein Konto
10:00 Uhr Zustellung Pfüb Gläubiger 1 Forderung 1 Mio. €
12:00 Uhr Zustellung eines Arrestbefehls der Staatsanwaltschaft nach § 211 StPO
Auf dem Konto liegen 9.000,00 € bei Eingang des Pfüb/Arrests. Danach gehen weitere 60.000,00 € ein. Die Bank gibt das gesamte Geld nicht frei, weil sie nicht weiß, ob der Arrest
a) dem Pfüb vorgeht
b) in Bezug auf die weiter eingegangenen 60.000,00 € an den Arrestgläubiger zahlen soll
Was sagt Ihr? Ich bin der Meinung, dass der Pfüb, da er zuerst eingegangen ist, zuerst komplett bedient werden muss.
Danke vorab.
Liane