Ich habe hier einen Antrag im vereinfachten Unterhaltsverfahren. Der Einwand G wurde durch einen RA fristgerecht erhoben und ansonsten auch korrekt. Allerdings wurden Einkommensnachweise nicht für die letzten 12 Monate vorgelegt, wie es das Formular vorsieht.
Ist der Einwand nach § 252 (2) FamFG wirksam erhoben?
Im Kommentar steht leider nichts zu dem Zeitraum.