Meines Wissens nach warten einige IV mit der Quotenausschüttung bis sie das Protokoll zum Schlusstermin (bei schriftlichen Verfahren) in der Hand haben. Andere warten auf kein Protokoll. Wieder andere sehen die Zustimmung des Gerichts zur Schlussverteilung (die parallel mit der Anberaumung des Schlusstermins kommt) bereits als ausreichend an und warten nicht auf den schriftlichen Schlusstermin.
Wie sieht ihr das?