Nach § 16 Abs. 5 Satz 2 GenG hat der Vorstand bei Anmeldung einer Satzungsänderung eine Satzung einzureichen, versehen mit seiner Erklärung, dass die geänderten Bestimmungen mit dem Beschluss über die Satzungsänderung und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung übereinstimmen. (Für Nicht-Genossenschaftenbearbeiter: Im Prinzip das gleiche wie bei der GmbH nach § 54 I GmbHG, nur dass die Bescheinigung vom Vorstand stammt.)
Der Notar reicht mir elektronisch ein
1. Eine Satzung und als weiteres Dokument eine Bescheinigung des Vorstands (inhaltlich richtig, nur ist die Satzung nicht mit der Erklärung versehen)
2. Nach Beanstandung: Eine notarielle Bescheinigung nach § 54 Abs. 1 Satz 2 GmbHG ohne Satzung (was soll ich damit?)
3. nach erneuter Beanstandung: Eine Erklärung des Notars, wonach er sich auf die zwei eingereichten Bescheinigungen bezieht und mit Unterschrift und Siegel erklärt, dass diese wiederum sich auf die eingereichte Satzung beziehen und aufgrund dieses ausdrücklich hergestellten Bezuges als mit dieser versehen gälten, nämlich als Erklärung des Vorstands im Sinne von § 16 Abs. 5 Satz 2 GenG und bezüglich der Satzung im Sinne von § 54 Abs. 1 S. 2 GmbHG.
Ich weiß nicht weiter. Kann ich der Satzung die Vorstandserklärung als Unterdokument zuordnen und eintragen?