Mitglieder ohne Stimmrecht

  • Laut aktueller Satzung gibt es förndernde Mitglieder mit je einer Stimme in der Mitgliederversammlung und ordentliche Mitglieder (Vereine), die je angefangene 50 Vereinsmitglieder eine Stimme haben. Nun will man nach einer Satzungsänderung auch Einzelmitglieder aufnehmen, die auf der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht haben sollen. Bedenken?

  • Das sehe ich anders. Wenn es sog. ordentliche Vereinsmitglieder sein sollen, halte ich es für nicht zulässig, diese von den elementaren Mitgliedsrechten auszuschließen.

  • Ich bin unsicher.... und habe auch bei meinem kurzen Blick in BeckOnline nichts gefunden.

    Gem. § 40 BGB haben wir es ja hier mit dispositivem Recht zu tun. Das spricht erst mal für eine Zulässigkeit derartiger Regelungen. Andererseits: Die ganz hM schließt aus den zwingenden Bestimmungen der §§ 36, 37 auf die Unentbehrlichkeit der Mitgliederversammlung, geht doch daraus hervor, dass der Gesetzgeber die Möglichkeitzur Diskussion der Vereinsangelegenheiten vor dem Mitgliederplenum auf jeden Fall gewahrt wissen will (MüKo, § 32 BGB Rn. 1). Das spricht dafür, dass alle Mitglieder auch entscheiden können sollen und allenfalls Abstufungen über die Höhe des Stimmrechts zulässig sind.

    Ich würde darauf abstellen, ob der Stimmrechtsausschluss durch bestimmte Gründe für einzelne Mitgliedergruppen gerechtfertigt ist (z. B. weil es sich nur um Fördermitglieder handelt). Falls ja, würde ich eintragen.

  • Ich meine auch, dass es von der Art der Mitgliedschaft abhängt. Bei Fördermitgliedern ist mir eine Sonderregelung durchaus geläufig. Ich bin jedenfalls bislang davon ausgegangen, dass es sich hier um ordentliche (Voll-)Mitglieder handelt und deshalb die Aberkennung von Mitglieds-Grundrechten - auch per Satzung - nicht zulässig ist. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

  • Nunja, soweit ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, handelt es sich bei dem Verein um eine Dachorganisation. Denn bislang sind die ordentlichen Mitglieder wohl nur andere Vereine, die pro eigene 50 Vereinsmitglieder 1 Stimme haben sollen. Von daher gibt es schon einen sachlichen Grund, dass ein persönliches Mitglied kein Stimmrecht haben soll - es dürfte sich ja weiterhin um eine Dachorganisation der Mitglieds-Vereine handeln. Es sieht halt manchmal besser aus, wenn man mit vielen Vereinsmitgliedern "protzen" kann....

  • natürlich ist der Hintergedanke, Mitglieder abzugraben (und deren Beiträge), allerdings bietet man dafür auch einen Versicherungsschutz, der durch die normale Haftpflicht nicht gedeckt ist.

  • In einer mit bekannten gemeinnützigen Hilfsorganisation ist dies auch mal versucht worden. Dort wurde es allerdings sogleich abgelehnt, eben weil der Dachverband nur untergeordnete Vereine als Mitglieder haben darf. Daran wurde auch nicht gerüttelt und ist in der Satzung des DV auch so vorgesehen.

    Wenn den Mitgliedern dann auch (per Satzung) eine Doppelmitgliedschaft verwehrt wird, soweit die aus Kostengründen ohnehin nicht in Betracht kommt, dann beraubt sich das einzelne Mitglied jeglicher Rechte. Das kann eigentlich nicht ernst gemeint sein und muss dem DV eigentlich zum Vorwurf gemacht werden. Im DV würde auch das Einzelvollmitglied ohne Rechte zum blanken Beitragszahler degradiert. Aber des Menschen Wille ist ja bekanntlich sein Himmelreich.

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