§ 1010 Abs. II BGB

  • Hey, leider habe ich diesbezüglich hier noch nichts gefunden.

    Beantragt wurde neben der Verwaltungs- und Benutzungsregelung nebst Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft auch die Vereinbarung gem. § 1010 Abs. II BGB (§§ 755, 756 BGB)

    Mir geht es jetzt um die Eintragung:

    Laut Schöner/Stöber Rn. 1469/1470 soll der Anspruch betragsmäßig in der Bewilligung und in der Eintragung bezeichnet werden. Das verstehe ich leider überhaupt nicht. In der Urkunde wurde auch diesbezüglich nichts angegeben.

    Weiterhin soll noch in das Grundbuch der jeweilige KFz-Stellplatz bei der Benutzungsregelung eingetragen werden.
    Wird dies direkt bei

    a) Verwaltungs- und Benutzungsregelung (Benutzungsrecht am dem KFZ-Stellplatz 5)

    eingetragen oder wo ?

    Vielen lieben Dank schon für die Antworten.

    Lg

  • So habe es jetzt mit dem Notar geklärt. Betragsmäßig muss es nur ins Grundbuch eingetragen werden, wenn der Betrag im Vorfeld schon feststeht. Hier ist er jedoch unbestimmt. Also einfach c) Vereinbarung gem. § 1010 II, 755, 756 BGB getroffen.

    lg

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