Berichtigung des GB aufgrund Erbschein. Ausfertigung des Erbscheins ist wie folgt unterschrieben: Unterschrift und Stempel mit Name und Bezeichnung Justizfachwirt.
Eine Ausfertigung können Angestellte doch nur erteilen, wenn sie zum UdG ernannt sind. Muss dies bei der Unterzeichnung der Ausfertigung zum Ausdruck gebracht werden? Oder kann ich davon ausgehen, dass der Unterzeichner als UdG handelt.