Aus einem notariellen Kaufvertrag mit Auflassung wird die Eintragung der Eigentumsänderung auf eine GmbH & Co. KG bewilligt und beantragt.
Der Notar bescheinigt nach Einsicht in das Handelsregister gem. § 21 BNOTO die Vertretungsberechtigung und gibt zudem die HRA- und HRB-Nummer an.
Allerdings vergisst er in der gesamten Urkunde und auch in der folgenden Grundschuldbestellungsurkunde den Sitz der GmbH & Co. KG zu nennen.
Kann man im Wege der Auslegung sich den Sitz selbst aus dem Handelsregister suchen und im Grundbuch eintragen oder geht das zu weit und der Notar muss eine Schreibfehlerberichtigung vorlegen?