Sitz der erwerbenden GmbH & Co. KG fehlt

  • Aus einem notariellen Kaufvertrag mit Auflassung wird die Eintragung der Eigentumsänderung auf eine GmbH & Co. KG bewilligt und beantragt.

    Der Notar bescheinigt nach Einsicht in das Handelsregister gem. § 21 BNOTO die Vertretungsberechtigung und gibt zudem die HRA- und HRB-Nummer an.

    Allerdings vergisst er in der gesamten Urkunde und auch in der folgenden Grundschuldbestellungsurkunde den Sitz der GmbH & Co. KG zu nennen.

    Kann man im Wege der Auslegung sich den Sitz selbst aus dem Handelsregister suchen und im Grundbuch eintragen oder geht das zu weit und der Notar muss eine Schreibfehlerberichtigung vorlegen?

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