Guten Morgen,
ich hab folgenden Fall: A+B sind Eigentümer zu je 1/2 ihres Grundstücks. Das Grundstück soll in 5 Teilflächen aufgeteilt werden, wovon Teilfläche 5 das Wegegrundstück wird. Teilfläche 1 ist bereits verkauft und ich soll eine Vormerkung für den Käufer und die Verkäufer als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB zur Sicherung ihres Anspruchs auf Erwerb der nachfolgenden Grunddienstbarkeit eintragen: Geh-, Fahr- und Leitungsrecht am (zukünftigen) dienenden Grundstück 5 zugunsten der jeweiligen Eigentümer der herrschenden Grundstücke 1-4 (jetzt noch 1 Gesamtgrundstück) als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB.
Ich hab Probleme mit der Eintragungsfassung:
"Vorgemerkt gemäß § 883 BGB für A, B und Käufer als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB : Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) für die jeweiligen Eigentümer von Blatt ... als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB"?