Hallo,
ich soll eine Eigentumsübertragungsvormerkung löschen - ohne Bewilligung der Berechtigten, nur unter Verweis auf die Urkunde, in der die Vormerkung damals bewilligt wurde.
Der Anspruch wurde ausdrücklich als vererblich vereinbart. Außerdem wurde festgelegt, dass der Anspruch erlischt, wenn der damalige Erwerber (jetzt Alleineigentümer) den Kredit für die Grundschuld Abt. III Nr. 1 vollständig beglichen hat... spätestens, wenn die Grundschuld gelöscht wird.
Die Grundschuld wurde bereits gelöscht.
Hättet Ihr ein Problem damit, jetzt das Erlöschen des zu Grunde liegenden Anspruchs zu bejahen und ohne weitere Erklärungen die Vormerkung zu löschen? Oder "beißt" sich das mit der Vererblichkeit des Anspruchs?
Danke für Hinweise!