Gesamtzwangssicherungshypothek

  • Hallo zusammen,

    ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgendem Problem:

    Eigentümter A und B zu je 1/2. A und B sind Gesamtschuldner einer Forderung. Forderung ist tituliert je mit VB gegen A und gegen B. Auf den VBs ist auch vermerkt, dass A bzw. B je mit dem anderen in Gesamtschuldnerschaft haftet.

    Im Grundbuch ist nun für die Forderung eine Zwangssicherungshypothek an dem ganzen Grundstück eingetragen worden, gemäß beiden VBs.

    Meiner Meinung nach hätte richtig eine ZwaSi am Anteil des A und eine ZwaSi am Anteil des B und diese beiden ZwaSis in Gesamthaft eingetragen werden müssen.

    Haltet ihr die erfolgte Eintragung für inhaltlich unzulässig? Wie würdet ihr mit der Eintragung umgehen?

    Ich bin auf das Problem gestoßen, da mir nun eine weitere ZwaSi gegen die Eigentümer zur Eintragung vorgelegt worden ist.

  • Aber es wurde doch eine Zwangssicherungshypothek am Anteil des A und eine am Anteil des B eingetragen, nur halt nicht in zwei Vorträgen, sondern als eine Sammelbuchung. Das ist auch hier gängige Praxis, ich sehe nicht, dass diese Art der Eintragung inhaltlich unzulässig wäre.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Aber es wurde doch eine Zwangssicherungshypothek am Anteil des A und eine am Anteil des B eingetragen, nur halt nicht in zwei Vorträgen, sondern als eine Sammelbuchung. Das ist auch hier gängige Praxis, ich sehe nicht, dass diese Art der Eintragung inhaltlich unzulässig wäre.


    Das handhaben wir ebenso. Warum soll das unzulässig sein ??

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!