Hallo zusammen,
ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgendem Problem:
Eigentümter A und B zu je 1/2. A und B sind Gesamtschuldner einer Forderung. Forderung ist tituliert je mit VB gegen A und gegen B. Auf den VBs ist auch vermerkt, dass A bzw. B je mit dem anderen in Gesamtschuldnerschaft haftet.
Im Grundbuch ist nun für die Forderung eine Zwangssicherungshypothek an dem ganzen Grundstück eingetragen worden, gemäß beiden VBs.
Meiner Meinung nach hätte richtig eine ZwaSi am Anteil des A und eine ZwaSi am Anteil des B und diese beiden ZwaSis in Gesamthaft eingetragen werden müssen.
Haltet ihr die erfolgte Eintragung für inhaltlich unzulässig? Wie würdet ihr mit der Eintragung umgehen?
Ich bin auf das Problem gestoßen, da mir nun eine weitere ZwaSi gegen die Eigentümer zur Eintragung vorgelegt worden ist.